Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich jedoch meist um eine Berufshaftpflicht für Tätigkeiten, die mit einem besonders hohen Risiko für Personen- oder Vermögensschäden verbunden sind. Zum Beispiel für Ärzte, Jäger, Baustatiker und Architekten.
Doch auch wenn die Betriebshaftpflicht keine Pflichtversicherung darstellen sollte, wird der Abschluss eines solchen Versicherungsschutzes dringend empfohlen. Denn insbesondere Personenschäden können in die Millionenhöhe reichen. Und in Deutschland gibt es keine Haftungsgrenze – dadurch kann die gesamte finanzielle Existenz eines Unternehmers bedroht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Umsatz ein Betrieb generiert. Auch in einem Kleingewerbe kann ein Fehler existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Die Berufszulassungen werden in Deutschland auf Landesebene geregelt. Es kann somit sein, dass die Berufshaftpflicht in einem Bundesland keine Pflichtversicherung darstellt und in einem anderen eine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss besteht.
Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen schließen zudem Umweltschäden ein. Außerdem gibt es je nach Anbieter und Tarif weitere Leistungsbausteine, die den Versicherungsschutz erweitern. Zum Beispiel der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel. Oder Haftpflichtansprüche infolge von Cyberschäden. Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Betriebsgebäude kann enthalten sein oder hinzugewählt werden.
Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese entspricht der höchsten Ersatzleistung im Schadensfall. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 Euro, um auch bei schweren Personen- und Vermögensschäden umfassend abgesichert zu sein.
Eigenschäden: Schäden am eigenen Besitz, beispielsweise der Betriebsausstattung. Dafür gibt es die Inhaltsversicherung für Unternehmen.
Private Haftpflichtschäden: Als Privatperson verursachte Schäden sind im Regelfall nicht versichert. Viele Versicherer bieten jedoch die Option, die Betriebshaftpflicht mit einer Privathaftpflichtversicherung zu kombinieren.
Echte Vermögensschäden: Für Vermögensschäden, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht notwendig.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Nicht alle Tarife leisten bei grober Fahrlässigkeit. Vorsatz ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Betriebshaftpflicht gilt mindestens innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus erweitern die meisten Versicherer ihren Geltungsbereich auf die Europäische Union oder das geografische Europa. Letzteres ist vor allem für Unternehmen relevant, die mit Ländern agieren, die nicht zur EU gehören.
Ein Versicherungsschutz außerhalb Europas meist gegen einen Mehrbeitrag möglich. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen geben. Mitunter für bestimmte Tätigkeiten wie den Export sowie beschränkte Versicherungssummen.
In erster Linie ist der Selbstständige über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Auch seine Mitarbeiter werden vom Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu gehören:
Der Versicherungsschutz gilt für die betrieblichen Tätigkeiten.
Einige Gesellschaften schließen auch Subunternehmer und Reinigungskräfte in den Vertrag ein. Auch Familienmitglieder, die unentgeltlich im Unternehmen mitarbeiten, können abgesichert sein.
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich nicht genau beziffern. Denn sie richten sich stets nach dem zu versichernden Risiko. Die folgenden Faktoren ziehen die Anbieter bei der Beitragskalkulation heran:
Gewünschter Versicherungsschutz (Leistungen, Versicherungssummen etc.)
Art des Betriebes und berufliche Tätigkeit
Anzahl der Mitarbeiter / Betriebsgröße
Geltungsbereich
Höhe des erwirtschafteten Jahresumsatzes
Höhe der Selbstbeteiligung
Ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und einem hohen Jahresumsatz hat ein höheres Risiko für teure Schäden, weshalb der Beitrag entsprechend teurer ausfällt. Wohingegen Klein- und Einzelunternehmer häufiger weniger als 100 Euro im Jahr für ihre Betriebshaftpflichtversicherung bezahlen.
Viele Versicherer bieten Nachlässe und Rabatte für Existenzgründer. So können Gründer in den ersten Versicherungsjahren bis zu 40 Prozent auf ihre Prämie sparen, wenn sie ihr Gewerbe in den letzten sechs bis 12 Monaten angemeldet haben.
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung senken. Dabei gilt: umso höher der Eigenanteil, desto niedriger ist die Prämie. Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherer erst einspringt, wenn der Schadensersatzanspruch den Selbstbehalt übersteigt. Und auch dann muss der Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen.
Wie hoch der Eigenanteil sein sollte, ist damit von den finanziellen Möglichkeiten der Versicherten abhängig. Grundsätzlich sollte die Summe nicht zu hoch sein, um im Schadensfall zu Engpässen zu führen. Daher ist abzuwägen, bis zu welchem Betrag Schäden aus vorhandenen Geldmitteln entrichtet werden können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen. Denn sie bietet Schutz, wenn ein Fehler oder ein kurzer Moment der Unachtsamkeit zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden führt. Und vor allem Personenschäden können schnell die Millionenhöhe erreichen und damit die gesamte finanzielle Existenz eines Unternehmers bedrohen.
Als Versicherungsmakler sind wir Ihnen dabei behilflich, sich selbst und Ihren Betrieb rundum zuverlässig abzusichern. Wir analysieren Ihr individuelles Risiko und finden gemeinsam heraus, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns.