„Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ Dieses alte Sprichwort lässt sich wunderbar auf die Betriebshaftpflichtversicherung anwenden. Ein Schadensfall bei der Ausübung der Tätigkeit, kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Egal ob durch Unachtsamkeit, Montagefehler in Betrieben, Behandlungsfehler von Heilnebenberufen oder die Kosten der Mangelbeseitigung für Bauunternehme etc. Für nahezu jede Branche gibt es dieses eine typische Schadensbeispiele.
Gerade bei den Haftpflichtversicherungen gibt es nicht „die Eierlegendewollmilchsau,“ die für alle Gewerke perfekt passt.
Auf die Baubranche, sind beispielsweise die Signal Iduna sowie Gothaer hoch spezialisiert. Für Heilnebenberufe sind beispielsweise die Continentale und die Dialog der Partner der Wahl. Auf den Großhandel, ist beispielsweise die Württembergische spezialisiert.
Hier sind neben den AGBs, die Sonderbedingungen und Sublimits für die entsprechende Branche, entscheidend. Hier ist schon bei der Wahl des Versicherungsunternehmens mit äußerster Sorgfalt vorzugehen, um das „perfect fit“ zu finden.
Im heutigen Versicherungsdschungel ist kompetente und vertrauenswürdige Beratung unablässig. Gerade im Bereich der Kfz-Flottenversicherung unterscheiden oft Kleinigkeiten, ob es sich um einen guten oder sehr guten Tarif handelt.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich, sowie einem großen gewerblichen Kfz-Vertragsbestand, haben wir Sonderbedingungen für Gewerbetreibende aushandeln können.
Leistungshighlights unserer
speziellen Deckungsvariante für Gewerbetreibende:
Neben den Angestellten bindet die Betriebseinrichtung den
Großteil Ihres Kapitals. Zum Abschluss von Aufträgen ist Material und
Ausstattung der Mitarbeiter logischerweise unumgänglich.
Was passiert, wenn nun die Büroeinrichtung, Werkzeuge oder Maschinen aufgrund von Feuer oder Naturgewalten zerstört werden? Was passiert, wenn dem Physiotherapeuten die Behandlungsliege aus der Praxis gestohlen wird? Richtig, der Betriebsablauf wird deutlich gestört und kann in den schlimmsten Fällen auch vollständig zum Erliegen kommen. Daraus resultieren Verzögerungen verbunden mit Umsatzeinbrüchen.
Dies kann die Existenz des Betriebs akut bedrohen.
Aus dem Grund sollte neben der reinen Betriebsinhaltsversicherung,
auch eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechungen in Betracht gezogen
werden.