Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt Schäden aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis maximal zur versicherten Deckungssumme zur Absicherung von Ansprüchen Dritter. Es gibt aber auch Ausschlüsse, die nicht versichert oder versicherbar sind, wie bspw.:
Die Zahlungen werden immer abzüglich eines gewählten oder feststehenden Selbstbehalts beglichen.
Neben der Haftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung für Physiotherapeuten und Co. sehr zu empfehlen. Im Speziellen die Heilwesen-Rechtschutzversicherung. Zweck dieser Absicherung ist der Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken.
Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen sehen sich Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Co. immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz).
Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vielen individuellen Verträgen, die für den Betrieb einer Praxis notwendig sind.
Sollten Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr im Stande sein, Ihren Beruf in gewohnter Weise auszuüben, ist Ihre Existenz gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker oder Physiotherapeuten stellt hier den besten Weg der Vorsorge dar. Sie können damit eine bestimmte monatliche Rentenhöhe für einen bestimmten Zeitraum absichern. Die Rente sollte zu Ihrem bisherigen Einkommen passen, das Endalter möglichst einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand ermöglichen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass die sogenannte Infektionsklausel im Bedingungswerk enthalten ist. Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus einem BU-Vertrag erst dann, wenn eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere Heilberufe kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird. Aus diesem Grund ist die Infektionsklausel wichtig – nur damit leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in dieser Situation.
Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.
Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.