FINANZRATH Versicherungsmakler

Versicherung für
Physiotherapeuten und
Heilnebenberufe

Einzigartige Konzepte für Physiotherapeuten und Heilnebenberufe
Langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf diese Berufsgruppe
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Risiken und Gefahren im Berufsalltag 

Patienten setzen ein hohes Vertrauen in die Behandlung eines Physiotherapeuten. Dennoch können trotz langjähriger Berufserfahrung Fehler passieren. Die richtige Versicherung für Physiotherapeuten und Heilnebenberufe ist deswegen unerlässlich.

Die Verantwortung über die Gesundheit eines Menschen ist extrem hoch. Durch eine falsche Behandlung oder eine falsch angewendete Methode, können Schäden verursachen. Die Folgen können verheerend sein. Finanziell, aber auch juristisch.

Schadensbeispiele und Leistungsfälle bei Heilpraktikern und Physiotherapeuten:

Beispiel Physiotherapeut

Während einer Massage bricht die Liege zusammen, und der Kunde fällt ungebremst zu Boden und bricht sich die Nase.
Er fordert ein Schmerzensgeld.

Beispiel Heilpraktiker

Bei einer Akupunktur verletzt der Behandler die Lunge des Patienten, es kommt zu einem Pneumothorax*.
Der Patient klagt auf Schmerzensgeld.
Bei einem Pneumothorax [griech. pneumo = Luft; thorax = Brustkorb] dringt Luft in den sogenannten Pleuraspalt, den Raum zwischen Lunge und Brustwand. Die Lunge kann sich in der Folge nicht mehr richtig ausdehnen, und es kommt zu Atemproblemen und Luftnot. In manchen Fällen wird ein Pneumothorax kaum bemerkt, er kann jedoch auch zum lebensgefährlichen Notfall werden. 
Quelle: www.netdoktor.de

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Heilnebenberufe unabdingbar.

Die Berufshaftpflicht schützt Physiotherapeuten & Co. vor Schadensersatzansprüchen. Sie hält Ihnen den Rücken frei, wenn der Patient oder dessen Anwalt Ansprüche gelten machen.

Was ist mit der BHV versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus der Tätigkeit des jeweiligen Berufes (Physiotherapie, Heilpraktiker-Leistungen, etc.) entstehen können. Wird eine Verpflichtung zum Schadenersatz festgestellt, so übernimmt die Haftpflichtversicherung Zahlungen bis zum entstandenen Schaden. Dies Schadensübernahme ist maximiert auf die vereinbarte Versicherungssumme. Darüber hinaus können für bestimmte Fälle aber auch kleinere Summen oder auch Selbstbeteiligungen vereinbart sein.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt Schäden aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis maximal zur versicherten Deckungssumme zur Absicherung von Ansprüchen Dritter. Es gibt aber auch Ausschlüsse, die nicht versichert oder versicherbar sind, wie bspw.:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • Eigenschäden,
  • Schäden, die nichts mit dem Berufsbild gemein haben (Das Anbringen von Lampen gehört nicht in das Berufsbild eines Physiotherapeuten)
Die Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten, Heilpraktiker und weitere Heilnebenberufe ist in aller Regel auf Deutschland begrenzt. Für Schäden, die durch Behandlungen im Ausland durchgeführt werden, gelten meistens hohe Selbstbehalte oder auch Ausschlüsse. Geregelt sind diese Eigenheiten immer im Bedingungswerk oder in den Tarifinformationen des jeweiligen Versicherers. Darin kann bspw. stehen: „ … Selbstbeteiligung von 20.000 Euro für Ansprüche aus den USA oder Kanada … “.

Welche Zahlungen werden geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr nicht berechtigter Ansprüche (z. B. ein Patient wirft dem Behandler eine falsche Behandlung vor. Ein Gutachter stellt jedoch fest, dass der Schaden durch die Behandlung nicht passieren konnte)

Die Zahlungen werden immer abzüglich eines gewählten oder feststehenden Selbstbehalts beglichen.

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Welche Versicherungen für Physiotherapeuten und andere Heilberufe empfehlen wir noch?

Neben der Haftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung für Physiotherapeuten und Co. sehr zu empfehlen. Im Speziellen die Heilwesen-Rechtschutzversicherung. Zweck dieser Absicherung ist der Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken.

Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen sehen sich Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Co. immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz).

Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vielen individuellen Verträgen, die für den Betrieb einer Praxis notwendig sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung: ein Muss für Jedermann

Sollten Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr im Stande sein, Ihren Beruf in gewohnter Weise auszuüben, ist Ihre Existenz gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker oder Physiotherapeuten stellt hier den besten Weg der Vorsorge dar. Sie können damit eine bestimmte monatliche Rentenhöhe für einen bestimmten Zeitraum absichern. Die Rente sollte zu Ihrem bisherigen Einkommen passen, das Endalter möglichst einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass die sogenannte Infektionsklausel im Bedingungswerk enthalten ist. Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus einem BU-Vertrag erst dann, wenn eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere Heilberufe kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird. Aus diesem Grund ist die Infektionsklausel wichtig – nur damit leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in dieser Situation.

Geschäftsinhaltsversicherung: 
die Hausratversicherung für die Praxis

Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.

Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.

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