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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

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Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Arbeitskraft sichert das regelmäßige Einkommen und die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen, sollte er diese einbüßen.

Durch die sogenannte Berufsunfähigkeit kann ein Arbeitnehmer seinen gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten.

Dies würde zu drastischen Veränderungen im Alltag führen.

Die Definition der Berufsunfähigkeit gem. § 172 Abs. 2 VVG lautet: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Sollte dieses gegeben sein ist der Versicherer gem. § 172 Abs. 1 VVG zur Leistung verpflichtet.

Voraussichtlich auf Dauer bedeutet, dass der Versicherungsnehmer mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Im deutschen Sozialversicherungssystem war bis 31.12.2000 eine Berufsunfähigkeitsrente über die Rentenversicherung verankert. Sollte der Anspruch vor dem 01.01.2001 entstanden sein, wird die BU-Rente weiterhin bezahlt, solange die Anspruchsvorrausetzungen erfüllt sind.

Diese staatliche Absicherung wurde ab dem 01.01.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, welche im § 43 SGB VI definiert ist.

In der Erwerbsminderungsrente wird nochmals zwischen der

„teilweisen Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 SGB VI)“ und der „vollen Erwerbsminderung (§43 Abs. 2 SGB VI)“ unterschieden.

Teilweise Erwerbsgemindert ist, wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit oder Behinderung, nicht mehr als 6 Stunden täglich zur Verfügung steht. Wer nicht imstande ist mehr als 3 Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, hat das Recht auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Damit hat der deutsche Staat eine Grundsicherung geschaffen.

Der hauptsächliche Knackpunkt, neben den Arbeitszeiten, die erbracht werden können, ist hier der Begriff allgemeiner Arbeitsmarkt. Dieser umfasst alle erdenklichen, tatsächlichen Arbeitsstellen, die der Versicherte mit seinem Ausbildungsstand ausführen kann. Hier wird weder auf die soziale Stellung noch auf das vor der Erwerbsminderung erzielte Einkommen Rücksicht genommen.

Salopp gesprochen: kann der berufsunfähig gewordene Geschäftsführer eines Mittelstandsunternehmens immer noch 6 Stunden als Pförtner arbeiten, erhält er die teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese deckt aber keineswegs die Kosten, um seinen erworbenen Lebensstandard zu erhalten.

Sollte er privat, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben, erhält er die vereinbarte BU-Rente. Hier wird nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf geachtet, und ob er diesen weiterhin ausführen kann.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, neben der Privathaftpflichtversicherung, zu den „Pflichtversicherungen“ zählen. Grundsätzlich sollte jeder Arbeitsnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler diese in sein Absicherungskonzept mit einbeziehen.

In Einzelfällen kann jedoch die Absicherung aufgrund des Berufs, nicht erschwinglich sein. Hier sollte dann aber eine andere Form der Absicherung getroffen werden, da die Berufe, die einen Hohen Beitrag erzeugen, auch diese sind, die von einer Berufsunfähigkeit häufig betroffen sind.

Wie so eine Absicherung aussieht, muss in einer einzelnen Betrachtung der Risikoumstände erfolgen.

Letztendlich bleibt festzuhalten:

„Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Unabhängig von Beruf, Alter und Bildung!“

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Wer ist versichert?

Versichert ist die namentlich im Versicherungsvertrag genannte Person.

Diese ist meist auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Allerdings können auch Eltern für ihre Kinder das Risiko der Berufsunfähigkeit während der Schulzeit abschließen, wodurch der Versicherungsnehmer von der versicherten Person abweicht.

Was unterscheidet eine Gute von einer weniger Guten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Als der größte Punkt, der hier genannt werden sollte, ist das möglichst alles in den Bedingungen festgehalten ist. Dadurch sind alle Leistungen festgeschrieben und weder der Versicherungsnehmer noch der Versicherer lässt Raum für Spekulationen.

In manchen Tarifen existieren keine bedingungsgemäßen Regelungen für essenzielle Punkte.

Bei dem Tarif „BU Exklusiv“ der Hannoverschen ist beispielsweise die Leistung bei Verkehrsdelikten nicht in den Bedingungen festgeschrieben. In der „Golden SBU“ der LV1871 ist in den Bedingungen die Leistungspflicht bei allen Verkehrsdelikten, sowie fahrlässigen Verstößen ausdrücklich in den Bedingungen genannt und festgeschrieben.

Durch die Bedingungen ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet und es entsteht kein Raum für Spekulationen.

Ebenso sollten verbindliche Fristen bei der Leistungsfallbearbeitung vereinbart sein.

Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist, dass neben der Berufsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeit als Leistungsauslöser in den Tarifen mitversichert ist. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von „…voraussichtlich, auf Dauer …“, dass heißt anhaltenden Berufsunfähigkeit die Rede.

Mit dem Einschluss der AU-Klausel, ist der Versicherer auch zur Leistung verpflichtet, wenn Aussicht auf Besserung besteht. Damit ist die vorrübergehende Zeit einer Arbeitsunfähigkeit (bspw. durch Krankschreibung) ebenfalls mit abgesichert.

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