FINANZRATH Versicherungsmakler

Wie finde ich den richtigen Berater?

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Fangen wir an mit der Wahl des Betreuers

Aber, was ist überhaupt der Unterschied zwischen all diesen Berufsbildern? Was unterscheidet einen Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter oder Mehrfachagenten? Was ist ein Finanzdienstleister? Oder bin ich doch besser bei einem Honorarberater aufgehoben?

Und dass aller Wichtigste: Passt die angebotene Dienstleistung zu mir selbst?

Fangen wir mit der Form des Beraters an:

Ausschließlichkeitsvermittler gem. § 84 HGB

Der Ausschließlichkeitsvermittler, wie der Name es schon sagt, vermittelt ausschließlich die Produkte (s)eines Unternehmens. Er hat für sämtliche Produkte nur eine Versicherungsgesellschaft, die er vermittelt.

Er ist als Handelsvertreter, im Namen der Gesellschaft, aktiv.

Die meisten Vertreter haben ein Ladenbüro und arbeiten selbstständig.

Durch sogenannte Bündelpolicen kann der Vertreter die meisten Sachverträge mit Nachlässen versehen, die Ihm trotz dessen, dass er nur eine einzelne Gesellschaft vertritt, am Markt bestehen lassen.

Die meisten Vertreter machen einen guten Job, und machen alles für Ihre Kunden.

Im Bereich von Lebens-/Rentenversicherungen ist er jedoch an die Produkte seiner Gesellschaft gebunden. Daher kommt auch die Bezeichnung des gebundenen Versicherungsvermittlers

gem. §34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO). Er ist als Handelsvertreter der jeweiligen Versicherung tätig und vermittelt Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden.

Die folgenden Beispiele sollen aufzeigen, dass ein Produkt der Pfefferminzia zwar zu Person A passt, aber für Person B unpassend bzw. der nicht optimalen Deckung entspricht.

Beispielsweise kann insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesellschaft für den ausgeführten Beruf des Kunden nicht passend sein. So ist beispielsweise, in den Tarifen der meisten deutschen Versicherungsgesellschaften, die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte nicht mit integriert. Dadurch wäre ein Beamter mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Pfefferminzia nicht optimal für den etwaigen Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung /Dienstunfähigkeit oder auch Teildienstunfähigkeit abgesichert.

In der Krankenversicherung ist der Ausschließlichkeitsvermittler ebenfalls an seine Gesellschaft, oder Kooperationsgesellschaft (z. B. Zurich Versicherung mit der DKV), gebunden.

Abschließend bleibt hier festzuhalten, dass die Wahl eines Ausschließlichkeitsvertreters nie grundsätzlich falsch ist. Jedoch sollte bedacht werden, dass kein Versicherungsunternehmen am Markt, jede Berufsgruppe optimal abdecken kann. Jede Versicherungsgesellschaft legt die eigene Zielgruppe fest. Die Axa hat sich beispielsweise, mithilfe der DBV auf Beamte und Beamtenanwärter spezialisiert. Die Signal Iduna legt ihr Hauptaugenmerk beispielsweise auf Handwerkliche Betriebe gelegt.

Keine Versicherungsgesellschaft kann überall der Marktführer sein. Ansonsten würden alle weiteren Versicherungen am Markt, nicht mehr existieren.

Neben der Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter, kann die Tätigkeit auch im Angestelltenverhältnis ausgeführt werden. Dies ändert jedoch am Kundennutzen nichts.

Der Mehrfachvertreter

Grundsätzlich ist ein Mehrfachagent dem Ausschließlichkeitsvermittler sehr ähnlich. Er ist für die Versicherungsgesellschaften als Handelsvertreter tätig.

Er vermittelt jedoch im Unterschied zum Ausschließlichkeitsvertreter die Produkte von mehreren Gesellschaften. So kann er das beschriebene Problem mit der nicht optimalen Deckung meist umgehen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass keiner der Tarife, die er anbieten kann zu 100% auf ein Berufsbild passen.

Jedoch ist auch hier zu erwähnen, dass er im Streitfall auf der Seite seiner Unternehmen steht, da er als Handelsvertreter für sie tätig ist.

Finanzdienstleister

Finanzdienstleister können in verschiedenen Gewandungen auftreten.

Es gibt beispielsweise Finanzdienstleister, die durch die von Ihnen angebotenen Gesellschaften eher als Ausschließlichkeitsvermittler angesehen werden müssen.

So ist beispielsweise die Deutsche Vermögensberatung mit einer Versicherung pro Sparte (Komposit: Generali; Kranken: Central; Rechtsschutz:  Advocard; Leben/Rente: Generali) ein Beispiel hierfür.

Hier kann häufig der Eindruck erweckt werden, dass durch die verschiedenen Gesellschaften im Portfolio, der Kunde eine Auswahlmöglichkeit des Versicherungsunternehmens hat.

De Facto kann aber ein Mitarbeiter der Deutschenvermögensberatung je Versicherungssparte nur exklusiv auf einen Partner zurückgreifen.

Zusätzlich hierzu gibt es noch Finanzdienstleistungsunternehmen, deren Arbeitsweise eher mit der eines Maklers verglichen werden kann.

Hier kann stellvertretend die Swiss Life Select (ehemals AWD) genannt werden.

Die Mitarbeiter der Swiss Life Select können pro Sparte ebenfalls einen Marktvergleich durchführen.

Was unterscheidet also Finanzdienstleister von Ausschließlichkeitsvermittlern bzw. Versicherungsmaklern?

Bei Finanzdienstleistern kommt neben Berater, Kunde und Versicherungsgesellschaft ein weiterer Partner hinzu.

Das Finanzdienstleistungsunternehmen.

Durch eine weitere Zwischenschaltung entsteht wieder eine andere Form des Rechtsgeschäfts.

Hier steht nochmal ein Unternehmen zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem vermittelnden Berater. Der Vertrag kommt also zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft über den Umweg des Finanzdienstleisters zustande. Für den Kunden heißt dass, das der Vermittler die Interessen des Finanzdienstleisters vertritt und der Finanzdienstleister wiederum die Interessen des Vermittlers gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Kritisch zu beurteilen gilt jedoch, dass die meisten Vermittler innerhalb von Finanzdienstleistungsvertrieben keine 3-jährige Ausbildung oder ein finanzwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.

Hier sind meist Quereinsteiger tätig, die vorher eine andere Ausbildung bzw. einen anderen Beruf ausgeübt haben.

Diese werden intern auf die IHK-Prüfung des Versicherungsfachmanns vorbereitet. Dies stellt die Mindestqualifikation zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis dar.

Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass gerade beim Thema Versicherungen und Finanzen, ein tiefgreifendes Wissen von Nöten ist. Der Kunde vertraut in das Fachwissen des Vermittlers. Dieses kann er über lange Berufserfahrung erlangen oder aber die Grundstöcke in einer fundierten Ausbildung bzw. eines Studiums legen, jedoch meiner Meinung nach nicht innerhalb eines sechs wöchigen Crash-Kurses erlangen.

Ich möchte hiermit keinen falls sagen, dass allen Versicherungsfachmännern/-frauen das Fachwissen fehlt. Jedoch wage ich zu behaupten, dass eine intern durchgeführte Vorbereitung auf einen IHK-Abschluss, eine 3-Jährige Berufsausbildung mit dem Besuch einer Berufsschule, (oder eines Studiums) gleichzusetzen ist.

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Banken

Die meisten Banken bieten neben ihrem Geschäftsfeld der Bankdienstleistungen mittlerweile auch Versicherungen an.

Hier vermittelt entweder der Bankberater selbst Versicherungen oder eine Agentur der kooperierenden Versicherung ist im Haus vertreten.

Auch hier ist die angebotene Dienstleistung eine Ausschließlichkeitsvermittlung. So arbeiten Sparkassen bspw. in Bayern mit der Versicherungskammer Bayern und deutschlandweit mit der

SV Sparkassenversicherung zusammen. Die Raiffeisenbank hat hier die R+V und/oder die Allianz Versicherung mit an Bord.

Auch hier sind die Vor- und Nachteile des Ausschließlichkeitsvertreters zu finden.

Versicherungsmakler gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 GewO

Der Versicherungsmakler ist rechtlich selbstständig. Er tritt im Namen des Kunden auf, und ist keiner Gesellschaft Rechenschaft schuldig. Die Mandanten – Makler Beziehung kann mit der eines Rechtsanwalts verglichen werden. Er vertritt den Kunden auch gegen die Interessen der Versicherungsgesellschaften. Der Kunde schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Versicherungsmakler, der in seinem Namen Verträge bei einer Gesellschaft abschließt.

In Abgrenzung zu den bereits oben genannten Vertriebsformen, entsteht hier ein anderes Rechtsverhältnis. Während ein Vertreter im Namen der Gesellschaft Verträge mit dem jeweiligen Interessenten abschließt, werden Verträge die über einen Makler abgeschlossen werden, im Namen des Kunden bei der ausgewählten Versicherung abgeschlossen.

Ebenso kann ein Makler fast den kompletten Markt sondieren, und die passenden Produkte anbieten.

Der Nachteil bei einem Versicherungsmakler ist, dass im Falle des Ablebens oder des Ruhestands des Maklers, der Kunde seinen Betreuer verliert. In diesem Fall findet die Korrespondenz ab diesem Zeitpunkt direkt mit dem Versicherungsunternehmen statt. Er kann sich in diesem Fall jedoch auch einen neuen Makler suchen.

Meistens haben die Makler aber Nachfolgeregelungen getroffen. Hier übernimmt dann ein anderer Makler die Betreuung des Bestands und es wird meistens eine gute Lösung für den Mandanten gefunden.

Vergleichsportal

Neben Check24, die rein formal auch ein Versicherungsmakler sind, entstehen immer weitere InsurTechs wie bspw. Clark, etc.

Hier ist der Kunde jedoch im Falle einer falschen Angabe bei Antragstellung nicht durch den Makler geschützt, da die Angaben selbst vorgenommen wurden. Ebenso ist ein persönlicher Betreuer, der im Schadenfall dem Kunden zur Seite steht, nicht vorhanden (maximal telefonisch oder per Mail), die Videoberatung ist gerade im Kommen. Die Vergleichsportale beschäftigen zwar Mitarbeiter die durch Schadenmeldungen oder sonstigen Rückfragen helfen, jedoch erreicht man meist durch eine Telefonhotline immer bei verschiedenen Mitarbeitern welche sich auf gemachte Notizen des vorhergehenden Gesprächspartners verlassen müssen.

Ebenfalls kommt bei einem Schadensfall kein Mitarbeiter vorbei, um etwaige Probleme, Fragen oder Änderungen zu klären. Auch hier ist der Kunde mit sich und der Hotline alleine.

Honorarberater

Zu guter Letzt existieren noch Honorarberater. Diese sind dem Versicherungsmakler sehr ähnlich. Sie vergleichen für den Kunden Gesellschaften und stricken Lösungen, die auf den Kunden angepasst sind. Der große Unterschied ist hier, dass der Versicherungsmakler von der Gesellschaft für die Vermittlung bezahlt wird, und dadurch Kosten im Vertrag entstehen. Der Honorarberater verkauft sogenannte Nettopolicen, mit stark reduzierten Kosten. So kommen bspw. am Ende der Laufzeit einer Rentenversicherung eine höhere Ablaufleistung in Form des Kapitals heraus. Jedoch wird der Honorarberater vom Kunden selbst, gemäß seinem Stundensatz, bezahlt. Wo beim Versicherungsmakler durch die Provision alle Kosten inkludiert sind, wird ein Honorarberater für jede Änderung, Beratung oder ähnliches dem Kunden persönlich eine Rechnung stellen, wodurch die Kosten, die entstehen, nicht komplett abgeschätzt werden können.

Ein weiteres Problem ist, das eventuell Geringverdiener bzw. Berufseinsteiger auf die Beratung aus Kostengründen verzichten oder sich die Beratung nicht leisten können.

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