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Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter

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Immobilienverwalter haben die Aufgabe, sich um Häuser und Gebäude zu kümmern. Kommen sie ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nach oder unterläuft ihnen ein Fehler, sind sie seitens des Gesetzgebers zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Denn diese Branche hat ein erhebliches Risiko für hohe Vermögensschäden. Schutz bietet eine Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter, die nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter: Das Wichtigste auf einen Blick

Die Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist ein wichtiges Thema, das einige wesentliche Aspekte umfasst:

Hausverwalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn Schadensersatzforderungen aufgrund von Vermögensschäden oder möglichen Personen- und Sachschäden entstehen. Insbesondere für Immobilienverwalter sind spezielle Tarife erforderlich, die im Falle von tatsächlichen Vermögensschäden Schutz bieten können. Es ist ratsam, einen Tarif auszuwählen, der mindestens 500.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr abdeckt. Dies stellt sicher, dass ausreichender Schutz gewährt wird, um mögliche Schadensfälle angemessen zu bewältigen.

Eine Berufshaftpflicht ist für Hausverwalter unverzichtbar

Hausverwalter müssen für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Kommen sie ihren Pflichten nicht ordentlich nach oder unterläuft ihnen ein Fehler, kann das schwere finanzielle Folgen haben. Denn die Betroffenen können Schadensersatz fordern – und dieser kann schnell im sechsstelligen Bereich liegen.

Die Immobilienbranche ist eine Branche, in der teure Schadensersatzforderungen keine Seltenheit sind. Um den finanziellen Ausgleich zu gewährleisten und die Verantwortlichen vor dem finanziellen Ruin zu bewahren, ist die Berufshaftpflicht für Hausverwalter mittlerweile eine Pflichtversicherung. Seit Inkrafttreten der neuen Gewerbeverordnung müssen Immobilienverwalter neben einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung eine ordnungsgemäße Berufshaftpflicht für ihre Branche abschließen.

Damit ist die Haftpflichtversicherung für Hausverwalter nicht nur eine wichtige Absicherung, um sich vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen zu schützen. Sie ist auch Grundvoraussetzung für die Ausübung ihres Berufs.

Wer braucht die Berufshaftpflicht?

  • Gewerbliche Immobilienverwalter
  • Verwalter von Ferienhäusern und Wohnungen im Auftrag derer Eigentümer
  • Steuerberater, Rechtsanwälte etc., welche die Verwaltung einer Immobilie übernehmen
  • Tochtergesellschaften von Immobilienfirmen, die deren Gebäude verwalten
  • Vermieter von Wohnheimen
  • Wohnungsunternehmen

Was leistet eine Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter?

Eine Berufshaftpflicht für Hausverwalter muss insbesondere Vermögensschäden absichern und dafür eine hohe Deckungssumme bieten. Die Mindestdeckung sollte 500.000 Euro pro Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 Euro im Versicherungsjahr betragen.

Ein guter Tarif erbringt die folgenden Leistungen:

  • Versicherungsschutz bei echten Vermögensschäden
  • Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
  • Schutz bei Fristversäumnis und Allmählichkeitsschäden
  • Unbegrenzte Nachhaftung

Darüber hinaus fungiert eine Haftpflichtversicherung immer auch als passiver Rechtsschutz. Denn der Versicherer prüft, ob sein Kunde tatsächlich für den Schaden haftbar gemacht werden kann und erstattet berechtigte Schadensersatzforderungen. Unberechtigte Forderungen gegen seinen Versicherten wehrt er für ihn ab.

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Wichtig: Immobilienverwalter brauchen einen besonderen Versicherungsschutz

Immobilienverwalter benötigen immer eine spezielle Berufshaftpflicht für ihre Branche. Denn die „einfache“ Berufshaftpflichtversicherung leistet nur bei unechten Vermögensschäden; solche, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren. Da Hausverwalter aber das Risiko für echte Vermögensschäden (ohne Sach- oder Personenschaden) haben, benötigen sie einen besonderen Versicherungsschutz, der dieses Risiko abdeckt.

Echte Vermögensschäden

Ein echter Vermögensschaden bezeichnet einen rein finanziellen Verlust, den eine dritte Person erleidet. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Hausverwaltung es versäumt, die Mieter über eine Mieterhöhung zu informieren. Dadurch entstehen dem Eigentümer der Wohnungen finanzielle Verluste. In solchen Fällen entsteht kein physischer Schaden an Personen oder Gegenständen, sondern rein finanzielle Einbußen.

Unechte Vermögensschäden

Ein unechter Vermögensschaden bezeichnet einen finanziellen Schaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Selbstständiger in einer nicht geräumten Auffahrt stürzt und aufgrund seiner langen Genesungsdauer erhebliche finanzielle Einbußen erleidet. In diesem Fall entsteht der finanzielle Schaden als direkte Folge des Personenunfalls, bei dem es zu körperlichen Verletzungen gekommen ist und somit Einkommensverluste verursacht wurden.

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In diesen Fällen bietet die Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter Schutz

  • Die Hausverwaltung versäumt die Wartung der Heizung, woraufhin diese im Winter ausfällt. Die Mieter stellen die daraus entstandenen Kosten dem Verwalter in Rechnung.
  • Ein Mieter erhält eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung und fordert sein Geld zurück. Der Eigentümer macht die Kosten bei der Hausverwaltung geltend.
  • Ein Mieter macht den Hausverwalter auf ein lockeres Geländer im Hof aufmerksam. Dieser kommt der Instandhaltung zu spät nach und eine Person stürzt, als das Geländer beim Abstützen nachgibt.
  • Die Immobilienverwaltung versäumt es, die 20 Wohneinheiten über eine geplante Mieterhöhung von 100 Euro monatlich zu informieren. Der Eigentümer bemerkt dies nach einem halben Jahr und macht gegenüber der Verwaltung den entstandenen Schaden von rund 12.000 Euro geltend (100 Euro x 20 Wohneinheiten über sechs Monate).

Diese Schadenbeispiele werden durch eine gute Berufshaftpflicht gedeckt. Ohne Versicherung müsste der Immobilienverwalter mit seinem eigenen Vermögen haften, was zum finanziellen Ruin führen kann.

Das kostet eine Berufshaftpflicht für Hausverwalter

Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Hausverwalter sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie lassen sich nicht allgemein beziffern, da die jeweiligen Umstände und Faktoren bei der Prämienberechnung für jeden Verwalter unterschiedlich sind. Die Versicherer ziehen bei der Kalkulation folgende Merkmale heran:

  • Unternehmensgröße
  • Jahresumsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Erbringende Leistungen
  • Anzahl an verwaltenden Wohn- und Geschäftseinheiten
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Anzahl und Höhe der Vorschäden

Kostenbeispiele

Angenommen, es werden 10 Wohneinheiten verwaltet und der Jahresumsatz beträgt 50.000 Euro. In diesem Szenario gibt es keine Mitarbeiter und auch keine Hausmeistertätigkeiten. Die gewünschte Versicherungssumme beläuft sich auf 500.000 Euro, wobei ein Selbstbehalt von 250 Euro vereinbart wurde. Bei diesen Rahmenbedingungen kann die Berufshaftpflichtversicherung bereits ab 130 Euro im Jahr erhältlich sein.

Bei einer Hausverwaltung mit 20 verwaltenden Wohneinheiten und einem Jahresumsatz von 100.000 Euro, mit zwei Mitarbeitern und keinen ausgeführten Hausmeistertätigkeiten, ergibt sich ein Kostenbeispiel für die Berufshaftpflichtversicherung wie folgt: Die gewählte Versicherungssumme beläuft sich auf 1.000.000 Euro, und im Schadensfall wird ein Selbstbehalt von 250 Euro fällig. Unter Berücksichtigung dieser Parameter beträgt der Versicherungsbeitrag für die Berufshaftpflichtversicherung ab 190 Euro pro Jahr.

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