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Wie Sie Ihre Kfz-Flottenversicherung kündigen oder wechseln

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Genauso wie die private Kfz-Versicherung sollte auch die Flottenversicherung der Firma jedes Jahr überprüft werden. Und wenn der Versicherungsschutz nicht mehr passt oder andere Anbieter bessere Angebote bereithalten, sollten Sie reagieren; dann können Sie Ihre Kfz-Flottenversicherung kündigen und wechseln. Wie das funktioniert, erklärt dieser Ratgeber.

Die Kfz-Flottenversicherung: Regelmäßig prüfen und sparen

Die Kfz-Versicherung ist eine stark umkämpfte Sparte unter den Versicherern. Dabei passen die Gesellschaften regelmäßig ihre Tarife an, bieten neue Angebote mit besseren Leistungen und günstigeren Prämien. Autofahrer sollten jährlich ihre Absicherung prüfen und ihre bestehenden Leistungen mit anderen Anbietern vergleichen. Denn dabei können sie erheblich sparen.

Wann ist es sinnvoll, die Kfz-Flottenversicherung zu wechseln?

Die Kfz-Flottenversicherung zu kündigen und zu wechseln ist immer dann sinnvoll, wenn ein anderer Versicherer ein besseres Angebot bereithält. Das heißt, der Versicherungsumfang verschlechtert sich nicht und der Beitrag ist günstiger. Oder es wird ein besserer Versicherungsschutz im selben Preissegment angeboten.

Achten Sie aber darauf, dass Sie bei Ihrem gewünschten Versicherer die Voraussetzungen für einen Flottenvertrag erfüllen. Manche Gesellschaften bieten Flottentarife bereits ab drei Fahrzeugen, andere erst ab einem Fuhrpark von fünf Fahrzeugen.

Die Kfz-Flottenversicherung kündigen: So geht's

Möchten Sie Ihre Kfz-Flottenversicherung kündigen, ist es wichtig, dass Sie zuerst einen neuen Anbieter finden. Denn entscheidend ist, einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Achten Sie auch darauf, dass der neue Versicherer alle für Sie relevanten Risiken rundum gut abdeckt. Zudem sollten Sie den bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn der Antrag bei Ihrem neuen Anbieter ohne Einschränkungen angenommen wurde.

Möglichkeiten zur Kündigung der Kfz-Flottenversicherung

Eine Kfz-Flottenversicherung muss wie jede Versicherung immer schriftlich gekündigt werden. Dabei ist es ratsam, das Dokument per Fax oder als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So liegt im Zweifelsfall ein Nachweis vor, dass die Kündigung ordentlich und fristgerecht erfolgte.

In den meisten Fällen empfiehlt sich die ordentliche Kündigung zum Ende der Versicherungsfrist. In bestimmten Situationen kann sich aber auch ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben, das eine Aufhebung unabhängig der Vertragslaufzeit ermöglicht.

Reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass eine Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann. In der Regel ist die Hauptfälligkeit des Vertrages der 01. Januar eines Jahres. Somit muss die reguläre Kündigung der Kfz-Flottenversicherung spätestens zum 30. November erfolgen.

Beachten Sie aber, dass immer mehr Versicherer zu einer abweichenden Hauptfälligkeit übergegangen sind. So kann es sein, dass Ihr Vertrag nicht zum 01. Januar ausläuft, sondern zu einem unterjährigen Zeitpunkt. Auch in diesem Fall muss die Kündigung einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingehen.

Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung

Der Beitrag für die Flottenversicherung steigt, ohne dass sich der Leistungsumfang oder die Vertragskonditionen verbessern? Bei einer einseitigen Preiserhöhung besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, die Versicherten können den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienanpassung wirksam wird.

Kündigung nach Schadenregulierung

Die Regulierung eines Schadens, ob Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko bringt für beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht mit. Der Versicherungsnehmer kann seine Kfz-Versicherung einen Monat nach der Schadensregulierung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden zur Zufriedenheit des Kunden reguliert hat; wurde nicht die gesamte Schadenssumme übernommen können die Versicherten genauso kündigen, wie wenn der volle Betrag erstattet wurde.

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Kündigung der Flottenversicherung bei Betriebsaufgabe

Wenn Unternehmer ihren Betrieb aufgeben und nicht an einen Dritten übertragen, können sie ihre Kfz-Flottenversicherung kündigen. Denn die Flottenversicherung ist eine Absicherung für Gewerbe und mit der Betriebsaufgabe erlischt das Recht für die Sondertarife. Werden die Fahrzeuge aber weiterhin privat genutzt, müssen sie mit einer klassischen Kfz-Versicherung weiterversichert werden.

Die Kündigung der Kfz-Flottenversicherung erfolgt zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Dafür muss dem Versicherer eine Abmeldebescheinigung innerhalb eines Monats zugesandt werden.

Wird das Unternehmen veräußert, kann der Vertrag auf den neuen Inhaber übergehen.

Finanzrath - Wann lohnt es sich eine Kfz-Flottenversicherung zu kündigen oder zu wechseln?

Besonderheit bei Fahrzeugverkauf und -abmeldung

Wird ein Fahrzeug verkauft, entfällt das zu versichernde Risiko. Dadurch erlischt auch der Versicherungsschutz. Bei einer Flottenversicherung werden aber mehrere Fahrzeuge abgesichert, weshalb der Vertrag nur erlischt, wenn alle versicherten Objekte (der ganze Fuhrpark) verkauft werden oder die Voraussetzungen für die Flottenversicherung nicht mehr erfüllt werden. Beispielsweise weil eine Mindestmenge an Fahrzeugen vorhanden sein muss.

Flottenversicherung wechseln: Das sollten Sie beachten

Um die richtige Absicherung zu finden, müssen Sie einige Faktoren beachten. Dabei kann es hilfreich sein, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen. Denn entscheidend ist, dass alle für Sie relevanten Risiken abgesichert werden, die Deckungssummen hoch genug sind und der neue Versicherer ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Ist neben der Kfz-Haftpflicht auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gewünscht?
  • Sind in der Kasko alle wichtigen Gefahren abgesichert? (Wildunfälle, Marderbiss, eigenes Verschulden etc.)
  • Sind spezielle Zusatzleistungen wie die GAP-Deckung oder ein Schutzbrief vorgesehen?
  • Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden?
  • Wie viele Fahrzeuge sind für einen Flottentarif notwendig?
  • Wie und wann erfolgt die Rückstufung nach einem Schaden?
  • Was ist die maximale Deckungshöhe?
  • Wie ist die Qualität des Anbieters im Hinblick auf Schadenregulierung, Erreichbarkeit und Service?

Eine Flottenversicherung für den gewerblichen Fuhrpark kann wie eine klassische Kfz-Versicherung dem eigenen Bedarf angepasst werden. Neben dem gesetzlichen Schutz bei Haftpflichtschäden können mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung auch Eigenschäden an den Fahrzeugen abgedeckt werden. Darüber hinaus lässt sich der Versicherungsschutz durch den Einschluss von Zusatzbausteinen wie einem Schutzbrief erweitern. 

Die Kfz-Flottenversicherung kündigen und wechseln: Jetzt beraten lassen

Eine Flottenversicherung kann Unternehmern erhebliche Vorteile bieten. Sie können von Nachlässen profitieren, ihre SF-Jahre spielen keine Rolle und generell ist der Neuzugang eines Fahrzeugs unbürokratischer. Allerdings müssen auch Flottentarife in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Und passt der Versicherungsschutz nicht mehr zum eigenen Bedarf oder bieten andere Versicherer bessere Angebote, kann es sinnvoll sein, die Kfz-Flottenversicherung zu kündigen und zu wechseln.

Unsere Versicherungsexperten sind Ihnen dabei gerne behilflich. Wir beantworten nicht nur alle Fragen zur Flottenversicherung, wir unterstützen Sie auch dabei, Ihren Fuhrpark gut und preiswert zu versichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

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