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Das Vermögen ist gesichert…und jetzt?

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Nachdem wir uns in den vorangegangenen Rathgeber Artikeln mit der Absicherung gegenüber Ansprüchen von Dritten gegenüber uns abgesichert haben – Stichwort Haftpflichtversicherung – wenden wir uns jetzt einem weiteren, essenziellen Thema zu:

Nicht immer sind Einflüsse, die wir aufgrund von Unachtsamkeit oder unserem Hund zu verdanken haben, Schuld. Ein weiterer großer Punkt, der eine Vermögensgenerierung behindern kann, ist der Verlust der Fähigkeit seinen Beruf weiter auszuführen. Die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Wert der eigenen Arbeitskraft

Nochmal zur Erinnerung: Das durchschnittliche Bruttoeinkommen pro Kopf aller Arbeitnehmer (Voll,-Teilzeit und geringfügig Beschäftigte) in Bayern beträgt 3.099€ pro Monat. Das entspricht etwa 2.079 € netto pro Monat. Das sind 25.000 netto im Jahr.

Summa summarum sind das 1.125.000 € innerhalb der 45-jährigen Erwerbszeit (Einzahlphase in die gesetzliche Rentenversicherung).

Wie sieht die Versorgungssituation in Deutschland also aus, wenn beispielsweise durch einen Unfall, ein Trauma oder ähnliches den Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann? In der folgenden Rechnung ist der genannte Durchschnittsverdienender in Bayern das Referenzbeispiel.

Fallbeispiel zum Risiko der Berufsunfähigkeit

Franz Maier, Bürokaufmann, 45 Jahre, 2 Kinder, verheiratet, Bruttolohn: 3.099 € pro Monat.

Seine Frau Franziska arbeitet Teilzeit und verdient 1.000 € brutto pro Monat. Zusätzlich ist Sie Hausfrau und Mutter. Franz ist in Steuerklasse 3 und Franziska in Steuerklasse 5.

Franz Nettoverdienst beträgt 2.299 € im Monat und Franziska 690,58 € im Monat.

Folglich ist Franz Maier der Hauptverdiener der Familie. Sie haben eine 120 qm Wohnung im schönen Kahlgrund und zahlen dafür 750 € Miete monatlich.

Franz ist begeisterter Hobbykicker und trainiert einmal die Woche bei den Alten Herren im örtlichen Fußballverein. Bei einem dieser Trainings, stößt er während eines Kopfballduells unglücklich mit einem Mannschaftskameraden zusammen. Trotz, dass der Zusammenprall nicht allzu schlimm erscheint, setzt er dennoch den Rest des Trainings lieber aus.

Seit diesem Zeitpunkt häufen sich bei Ihm die Flüchtigkeitsfehler, er vergisst wichtige Details auf der Arbeit, oder vergisst während des Einkaufes die Hälfte die Produkte, die er kaufen sollte.

Daraufhin geht er zum Arzt. Bei dieser Untersuchung stellt sich heraus, dass sein Kurzzeitgedächtnis manchmal aussetzt.

Infolgedessen wird er erstmal krankgeschrieben, da er seinen Beruf nicht mehr richtig ausführen kann. Später fällt sein komplettes Einkommen weg, da die Einschränkung so groß sind, dass er sein vorheriges Leistungsniveau nicht mehr erreichen wird.

Die Versorgungssituation in Deutschland ist Generell

  • In den ersten 6 Wochen, hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Er erhält sein bisheriges Nettoeinkommen von seinem Arbeitgeber.
  • Von der 6. Woche bis zur 72. Woche hat Franz Anspruch auf Krankengeld.

Dieses beträgt 70 % vom Brutto, jedoch maximal 90% vom Netto. Hiervon werden dann noch die Sozialversicherungsbeiträge, außer den Krankenversicherungsbeiträgen, abgezogen. Nach dem Bezug der Lohnfortzahlung sowie des Krankengeldes besteht lediglich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (60-67 %)

Die Rechnung für Franz aus dem Fallbeispiel sieht so aus:

In der Zeit des Krankengeldes:

Anspruch Lohnfortzahlung für 6 Wochen (Nettoeinkommen)2.299,00 €
Anspruch Krankengeld für 72 Wochen (70 % von Brutto, max. 90 % vom Netto)2169,30 €206910 €
Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
- Rentenversicherung9,30 %192,43 €
- Arbeitslosenversicherung1,20 %24,83 €
- Pflegeversicherung2,025 %41,90 €
- KV in Krankengeldbezug beitragsfrei0 %0 €
tatsächlich ausgezahlter Betrag1.809,95 €
monatliche Einkommenslücke78.73 %489,05 €
tägliche Einkommenslücke78.73 %16,30 €

In der Zeit der Arbeitslosigkeit bezieht er Arbeitslosengeld in folgender Höhe:

Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate/365 Tage101,88 €
Abzüglich:
- Lohnsteuer (näherungsweise 15 %)- 15,28 €
- 20 % Sozialversicherungspauschbetrag- 20,38 €
Erhaltener Tagessatz66,23 €
Da er Kinder hat bekommt er 67 % des Tagessatzes
(Wäre er Kinderlos, wären es sogar nur 60 %)
44,37 €
Er bekommt also (44,37 € x 30 Tage) im Monat1.331.13 €

Der Familie entsteht eine Einkommenslücke durch die Berufsunfähigkeit in Höhe von 968 € (netto) pro Monat. Vom ursprünglichen Netto von 2.299 € bleiben lediglich 1.331 €.

Diese Deckungslücke würde der Familie ab dem Tag der Arbeitslosigkeit des Mannes jeden Monat entstehen.

Existenzieller Schutz: Berufsunfähigkeitsversicherung

Franz hat jedoch nach dem Ende seiner Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Damit wird diese Lücke geschlossen. Er hat im Alter von 25 Jahren eine Absicherung über 1.000,00 € pro Monat abgeschlossen. Dafür bezahlte er einen Monatsbeitrag in Höhe von 36,43€ bei seiner Versicherung.

Sollte die Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren andauern, erhält er aus der „BU“ 1.000 € jeden Monat. Sollte er vorher wieder genesen, und er kann seinen Beruf wieder ausüben, dann endet die Zahlung der BU-Rente.

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Gesundheitsprüfung und Annahmerichtlinien bei der BU-Versicherung

Klar ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer und für jeden passt. So können Vorerkrankungen, Alter oder der ausgeübte Beruf eine Hürde darstellen. Bei gewissen Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur erschwert möglich. (bspw. Herzinfarkt, Schlaganfall, Morbus Crohn etc.). Oder die Absicherung erfolgt nur gegen einen Risikozuschlag (z. B. Übergewicht).  

Eine ausgekugelte Schulter mit gerissenem Labrum beispielsweise, kann zu einem Ausschluss der Schulter führen, d.h. die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht, wenn die Ausführung der Tätigkeit an dieser Schulter scheitert. Ebenfalls könnte aufgrund dessen, ein Risikozuschlag für die Schulter erhoben werden.

Prämie der BU von Beruf und Alter abhängig

Das Alter oder der Beruf können den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls erschweren, bzw. bei bedarfsgerechter Beratung, nicht in Betracht kommen. Ein 25-jähriger Dachdecker zahlt beispielsweise für 1.000 € Berufsunfähigkeitsabsicherung mindestens 136,35 € pro Monat. Da der Beitrag extrem hoch ist, und die Berufsunfähigkeit eine Risikoversicherung darstellt, kann eine Absicherung der Arbeitskraft mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer passen.

Durch eine Kombination von verschiedenen, alternativen Lösungen kann eine auf den Mandanten passender Schutz ebenfalls erreicht werden. Die Absicherung in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier jedoch, egal mit welcher sonstigen Kombination, den vollumfänglichsten Schutz.

Hier gilt es, zusammen mit dem Kunden, ein auf Ihn persönlich angepasstes Konzept zu entwickeln.

Klar ist auch, dass es noch günstigere Berufsunfähigkeitsversicherungen als die oben genannten gibt.

Gerade jedoch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es aber mehr auf die versicherten Leistungen und die hinterlegten Bedingungen an, als auf den Preis. „Geiz ist geil“, ist hier der völlig falsche Ansatz. Die Bedingungen spielen im Leistungsfall die Musik.

Meiner Meinung nach gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung (oder eben ein maßgeschneidertes, persönliches Konzept), neben der privaten Haftpflichtversicherung, zu den beiden absoluten Pflichtversicherungen für Jedermann in Deutschland. Nachdem jetzt die beiden größten Bedrohungen für das persönliche Vermögen abgesichert sind, kann jetzt mit der Planung des persönlichen Vermögensaufbaus begonnen werden.

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