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Die Hausratversicherung

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Was ist die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt den, auf dem versicherten Ort und dessen Grundstück, befindlichen Hausrat.

Bei einem Mieter wird der Hausrat als alles, von ihm eingebrachten Gegenstände bezeichnet.

Sollte es sich um einen Eigentümer einer Immobilie handeln, wird als Hausrat alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände bezeichnet.

Sollte an diesem Hausrat, in Folge eines versicherten Ereignisses (bestehend aus Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Raub), ein Schaden entstehen, wird dieser von der Versicherung ersetzt.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Ob Sinn oder Unsinn einer Hausratversicherung lässt sich streiten. Sicherlich gibt es Haushalte (z.B. der Student, der „nur“ einen Laptop und Fernseher in seiner Wohnung hat), bei denen der Abschluss einer Hausratversicherung nicht nötig ist.

Jedoch sollte, wenn der Hausrat gewachsen ist, über die Hausratversicherung nachgedacht werden.

Im Worst-Case entsteht durch ein versichertes Ereignis ein totaler Verlust der Wohnungseinrichtung und dieser muss ersetzt werden.

Ohne eine Hausratversicherung bleibt man auf sämtlichen Kosten (z.B. Aufräumkosten) sitzen, und muss seine Einrichtung aus eigener Tasche selbst wiederherstellen.

Bei dem genannten Studenten stellt dies normalerweise kein Problem dar, aber bei einer 100qm Wohnung, die über die Jahre hinweg eingerichtet wurde, entsteht hier schnell ein Schaden von mehreren Zehntausend Euro.

Hier muss jeder selbst abwägen, ob er dieses Risiko eingehen möchte, oder nicht.

Wer ist versichert?

In der Hausratversicherung gibt es zwar einen Versicherungsnehmer, allerdings ist nicht er als Person versichert.

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine sogenannte „Objektbezogene Versicherung.“

Das bedeutet, dass man den Hausrat in einer festgelegten Wohnung schützt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass der Versicherungsnehmer in der Wohnung lebt.

Beispielsweise könnten Eltern den Wohnungsinhalt ihres Kindes versichern, wenn dieses studiert, eine Ausbildung absolviert oder einfach, weil Sie es möchten.

Versichert ist der Hausrat, der sich in der genannten Wohnung befindet. Bei einem Umzug muss der Versicherungsnehmer schnellstmöglich diesen melden, damit die Versicherung umgeschrieben werden kann.

Sollte in der Umzugsphase oder einem Zeitraum von 14 Tagen nach dem vollständigen Umzug, der Hausrat in der neuen, unversicherten Wohnung beschädigt werden, ist diese noch über die bestehende Versicherung mitversichert. Sollte kein Umzug gemeldet werden, besteht der Vertrag weiter und es kann gegebenenfalls eine Unterversicherung entstehen.

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Was ist in den verschiedenen Bausteinen der Hausratversicherung versichert?

In der Standarddeckung der Hausratversicherung sind folgende Bausteine miteingeschlossen:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion), Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser und Sturm & Hagel.

Der Versicherungsschutz dieser Bausteine setzt sich wie folgt zusammen.

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion)

Der Brand Begriff ist in den Versicherungsbedingungen folgendermaßen definiert:

„Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden oder diesen (Herd) verlassen hat, und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Das bedeutet, wenn beispielsweise die Flamme einer Kerze die Vorhänge ansteckt, und so die Wohnung in Brand steckt.

Blitzschlag ist „der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen“, d.h. wenn der Blitz unmittelbar eine versicherte Sache trifft.

Explosion ist „eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.“

Implosion ist „ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks“

Hier sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass folgende Deckungserweiterungen in den Verträgen mitversichert sind:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Nutzwärmeschäden
  • Seng- und Schmorschäden
  • Rauch- und Rußschäden

Einbruchdiebstahl und Raub

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb mittels eines nicht rechtmäßig erlangten Schlüssels oder mithilfe von Werkzeugen, in den versicherten Ort eindringt.

Sollte der Einbrecher Gegenstände am versicherten Ort zerstören oder beschädigen, ist dieser Vandalismus nach einem Einbruch mitversichert.

Raub liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer durch eine Gewalttat Schaden zugefügt wird, oder zumindest durch angedrohte Gewalt, Gefahr für Leib und Leben besteht.

Das bedeutet, dass die Gewalt nicht unmittelbar ausgeführt werden muss, sondern die Androhung dieser und der freiwilligen Herausgabe von Gegenständen, bereits einen Raub darstellt.

Auch hier gibt es Deckungserweiterungen, die mitversichert sein sollten.

  • Fahrraddiebstahl ohne Nachtzeitklausel
  • Einfacher (Trick-) Diebstahl
  • Diebstahl aus Kfz-Fahrzeugen

Leitungswasser

Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn „das Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.“  Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Leitungswasser durch einen Rohrbruch unkontrolliert austritt und den Hausrat beschädigt.

Hiermit sind insbesondere Zu- und Abflussrohre, Heizungsrohre und Anschlüsse der Sanitären Anlagen und der Waschmaschine eingeschlossen.

Sturm & Hagel

Ein Sturmschaden entsteht, wenn eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (ca. 62 km/Stunde) auf den Schadenort getroffen ist.“

Hagel ist ein „fester, Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.“

Neben den hier bereits genannten Absicherungen, ist die Erweiterung um die Elementarversicherung, Glasversicherung und die unbenannte Gefahren-Deckung sinnvoll.

Schon gewusst?

  • Elementarschadendeckung
  • Unbenannte Gefahren
  • Mitversicherung des Bausteins Glas
  • Deckungserweiterungen im Baustein Feuer
  • Unterversicherungsverzicht

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