FINANZRATH Versicherungsmakler

Die Praxisinventarversicherung - Versicherungsschutz für Ihre Praxis

Jetzt beraten lassen

Eine Arzt- oder Physiotherapiepraxis ist im täglichen Arbeitsablauf auf ihr Inventar angewiesen - auf medizinische Geräte, Hilfsmittel und eine funktionierende EDV. Ein Schaden an der Praxiseinrichtung oder den Vorräten schränkt den Betrieb ein und kann sogar zum Stillstand führen. Auch können Schäden durch Brände, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und viele weitere Gefahren ein erhebliches Risiko sein. Eine Praxisinventarversicherung schützt vor den finanziellen Folgen im Schadensfall.

Was ist die Praxisinventarversicherung?

Eine Praxisinhaltsversicherung dient dazu, das Praxisinventar einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis gegen verschiedene Risiken zu versichern. Die Versicherung leistet, wenn es infolge einer versicherten Gefahr zu Schäden an der Betriebsausstattung kommt. Heil- und Hilfsmittel wie Verbandsmaterial sind genauso versichert wie teures medizinisches Equipment, therapeutische Sportgeräte und elektronische Geräte. Versicherungsschutz besteht, wenn eine einzelne Einrichtung beschädigt wird, aber auch wenn die gesamte Praxis mit ihrem Inhalt zerstört ist, etwa bei einem Brand.

Die Praxisinventarversicherung soll Ärzte, Therapeuten und medizinische Fachkräfte vor den Folgen nach einem Schaden schützen. Denn die Versicherung erbringt eine finanzielle Entschädigung für das beschädigte oder zerstörte Praxisinventar, wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Maximal bis zu vereinbarten Versicherungssumme. Damit stellt die Versicherung das Kapital zur Verfügung, um schnellstmöglich für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Was ist in der Praxisinventarversicherung versichert?

Mit der Praxisinventarversicherung wird die gesamte Praxisausstattung versichert. Dazu gehören Heil- und Hilfsmittel, aber auch medizinische Geräte, therapeutische Sportgeräte und Elektronik sowie dessen Zubehör.

Für bestimmte Gegenstände können Einschränkungen gelten. Unter anderem für medizinisches Equipment und Medikamente im Kühlschrank. Dahingehend können erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern bestehen, was eine genaue Überprüfung der versicherten Sachen notwendig macht.

Neben dem Ersatz von beschädigten Gegenständen, können in der Praxisinventarversicherung auch Wiederherstellungskosten versichert sein. Beispielsweise für Dokumente, Geschäftsbücher, Akten und Röntgenbilder.

Besonderheiten

  • Medizintechnik: Einige Versicherer unterscheiden im Hinblick auf die medizinische Ausstattung zwischen Fachärzten und Primärmedizinern. Während Primärärzte wie auch Physiotherapeuten ihre Medizintechnik meist ohne Besonderheiten in der Praxisinhaltsversicherung einschließen können, müssen Fachärzte unter Umständen ihr medizinisches Equipment gesondert auflisten und versichern.
  • Im Kühlschrank gelagerte Medikamente: Praxen, die Medikamente im Kühlschrank lagern, müssen darauf achten, dass diese mitversichert sind. Hierbei ist auch ratsam zu prüfen, ob Versicherungsschutz für die Heilmittel besteht, wenn das Kühlgerät defekt ist, ohne dass ein versicherter Schaden vorangegangen ist.  
  • Fremdes Eigentum: Sich in der Praxis befindliches Eigentum Dritter, etwa der Besitz von Patienten oder Kollegen, kann mitversichert werden.

Welche Risiken und Gefahren sind versichert?

Schäden durch folgende Gefahren sind in der Regel in einer Praxisinventarversicherung ohne Erweiterungen abgedeckt: Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Sturm und Hagel. Außerdem Anprall / Absturz eines Flugkörpers, Fahrzeuganprall, innere Unruhen und böswillige Beschädigung.

Gute Tarife leisten darüber hinaus bei folgenden Risiken:

  • Rauch und Ruß
  • Streik und Aussperrung
  • Blitzschlag
  • Überspannung
  • Einfacher Diebstahl der Arzt- oder Therapietasche
  • Diebstahl von Praxisschildern
  • Medikamentenverlust bei Defekt oder Ausfall von Kühlgeräten

Diese Gefahren können als grundlegende Deckung in einer Praxisinventarversicherung eingeschlossen sein. Versicherte haben optional die Möglichkeit, ihren Leistungsumfang durch den Einschluss weiterer Risiken zu erweitern:

Optionale Deckungserweiterungen:

  • Elementargefahren: Mitversicherung von Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch
  • Grobe Fahrlässigkeit: Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig herbeigeführt wurden
  • Fehlbedienung: Schäden, die durch Fehlbedienung an medizinischer oder elektronischer Ausstattung entstanden sind
  • Unbenannte Gefahren: Absicherung gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind
  • Cyber-Risiken: Versicherungsschutz für Gefahren aus dem Internet wie Hacker-Angriffe, welche die IT bedrohen und zerstören können
  • Glasschäden: Mitversicherung von Bruchschäden an Gegenständen aus Glas

Betriebsunterbrechung: Umfassende Deckungserweiterung, wenn die Praxis stillsteht

Ein Schaden an der Praxiseinrichtung kann nicht nur zu finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn teures Equipment ersetzt werden muss. Je nach Schwere des Schadens kann der gesamte Praxisbetrieb stillstehen. Das bedeutet für die Inhaber, dass sie während dieser Zeit auch keinen Umsatz machen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich mit einer Praxisinventarversicherung kombinieren. Ist der Schaden am Inventar so schwerwiegend, dass der Praxisbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, zahlt der Versicherer für jeden Tag, an dem der Betrieb stillsteht, einen fixen Betrag. Damit lassen sich laufende Kosten wie Löhne und Miete decken.

Jetzt beraten lassen

Praxisinventarversicherung abschließen: Darauf müssen Sie achten

Um eine Praxisinventarversicherung abzuschließen, müssen Sie sich der Risiken bewusst sein, denen Ihre Praxis gegenübersteht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich umfangreich beraten zu lassen. Ein Versicherungsexperte wird Ihnen nicht nur erklären, welche Gefahren Ihren täglichen Arbeitsablauf bedrohen können. Darüber hinaus sollten folgende Kriterien Beachtung finden:

Versicherungssumme: Unterversicherung vermeiden

Angenommen, es wird eine Praxisinventarversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen. Bei einem Feuerschaden, der die gesamte Praxis zerstört hat, zeigt sich, dass der tatsächliche Wert der Einrichtung bei 300.000 Euro liegt. In diesem Fall müsste der Praxisinhaber die Differenz nicht nur selbst bezahlen. Zusätzlich kürzt der Versicherer seine Leistung, weil eine Unterversicherung besteht.

Aus diesem Grund muss die Versicherungssumme bedarfsgerecht gewählt werden und muss dem tatsächlichen Wert des Praxisinhalts entsprechen. Außerdem sollte die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ in den Tarifbedingungen enthalten sein. Dann darf der Versicherer keine Leistungskürzung vornehmen, wenn die Deckungssumme unter dem reellen Wert liegt.

Entschädigung nach Neuwert: Zeitwert-Klausel

Entschädigung nach Neuwert bedeutet, es wird das benötigte Kapital zur Verfügung gestellt, um die beschädigte Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Einige Versicherer sehen neben dem Neuwertersatz allerdings eine Zeitwert-Klausel vor. Das heißt, nach einem bestimmten Gebrauchszeitraum wird nur noch der Zeitwert ersetzt, der deutlich unter dem Neuwert liegt. Daraus können Deckungslücken resultieren.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Grobe Fahrlässigkeit kann obligatorisch im Vertrag enthalten sein oder lässt sich als Zusatzbaustein ergänzen. In jedem Fall ist es sinnvoll, das Risiko in den Versicherungsschutz der Praxisinventarversicherung einzuschließen. Denn grob fahrlässig handelt bereits, wer technische Geräte über Nacht anlässt, wodurch ein Brand entsteht. Wurde die Klausel nicht vereinbart, darf die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern.

Transport- und Außenversicherung

Ein Einschluss der Transport- und Außenversicherung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Denn Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der Praxis. Nimmt der Versicherungsnehmer seinen Laptop mit zu Kongressen und wird dieser nach einem Einbruch aus dem Hotelzimmer gestohlen, besteht ein Leistungsanspruch, wenn eine Außenversicherung vorhanden ist. Darüber hinaus lassen sich Transportschäden mitversichern, etwa an mobilen Ultraschall und EKG-Geräten.

  • Für Praxen mit mehreren Standorten gibt es die Möglichkeit, Nebenbetriebsstellen einzuschließen. Das Inventar kann innerhalb der Standorte verschoben werden, ohne dass Deckungslücken entstehen.

Die Praxisinventarversicherung: Jetzt beraten lassen

Eine Praxisinventarversicherung ist eine elementare Absicherung für Arzt- und Physiotherapiepraxen. Denn sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn das Inventar beschädigt, zerstört wird oder abhandenkommt. Außerdem lässt sich die Versicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombinieren, um auch dann finanziell abgesichert zu sein, wenn ein Schaden den Praxisbetrieb unmöglich macht.

Wichtig ist allerdings, dass sowohl die versicherten Gefahren wie auch die Versicherungssumme zum individuellen Bedarf der Praxis passen. Als Versicherungsexperten helfen wir Ihnen dabei, Ihre Betriebsstätte umfangreich abzusichern. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen zur Praxisinventarversicherung und erstellen Ihnen ein auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnittenes Angebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

Wir
helfen

Individuelle Beratung für individuelle Bedürfnisse

Zugriff auf über 200 Gesellschaften
Unabhängige und kostenlose Beratung
Individuelle Vergleiche der Tarife
Jetzt Gespräch vereinbaren
Weitere Rat(h)geber-Artikel:
Hauptstelle
Raiffeisenstraße 1
63762 Großostheim

Telefon 06026 9788977
Telefax 06026 9788976
E-Mail buero@finanzrath.de
Filiale Freudenberg-Boxtal
Eichbergstraße 16
97896 Freudenberg-Boxtal

Telefon 06026 9788977
Telefax 06026 9788976
E-Mail buero@finanzrath.de
Jetzt beraten lassen