Wird der Körper durch den einen Unfall (Unfallbegriff: Pauke – Ein Plötzlich, von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis) Körper geschädigt, leistet die Unfallversicherung.
Dadurch werden die finanziellen Folgen abgemildert.
In der Regel ist in den Unfallversicherungen eine „24 Stunden Deckung“ vereinbart. Das heißt unabhängig, ob der Unfall auf der Arbeit, Arbeitsweg oder in der Freizeit geschieht, ist man abgesichert.
Während der Arbeitszeit ist man zusätzlich durch die Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, geschützt. Die finanzielle Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft fällt hier jedoch völlig anders aus als bei der privaten Unfallversicherung. Hauptsächlich kümmert sich die BG um die bestmögliche medizinische Versorgung und zahlt, im Fall der Fälle, ein Übergangsgeld bzw. eine Rente.
In der privaten Unfallversicherung können die Leistungen auf die einzelnen Personen zugeschnitten werden.
Bei dem Hauptverdiener einer Familie zum Beispiel, ist die höhere Absicherung einer Invaliditätsleistung, eine Unfallrente und einem Krankenhaustagegeld samt Genesungsgeld wichtiger, als bei einem Kind. Bei einem Kind hingegen, sollte verstärkt auf ein gutes Reha-Management Wert gelegt werden. Damit soll eine unfallbedingte Einschränkung des Bewegungsapparates, durch die besten Rehakliniken behandelt, und die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt werden.
Das Grundgerüst, also die Mindestabsicherung, die in der privaten Unfallversicherung abgesichert werden sollte, setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen:
Neben diesem Grundgerüst sollte, anhand des persönlichen Risikoprofils des Mandanten, weitere Relevanten Einschlüsse von Leistungen, in den Unfallversicherungsvertrag stattfinden.
Aus Unfallstatistiken geht hervor, dass 70% der Unfälle in der Freizeit und 30% am Arbeitsplatz geschehen. Dadurch ist eine Absicherung in der Unfallversicherung für jeden ein Thema.
Hier gilt es zu prüfen, ob es gegebenenfalls bereits eine Gruppenunfallversicherung über den Arbeitgeber, oder ob bereits eine andere Absicherung gegen körperliche Beeinträchtigungen besteht.
Versichert ist die namentlich genannte versicherte Person. Dies kann der Versicherungsnehmer sein oder eine von ihm genannte Person. Es können auch mehrere Personen in einem Unfallversicherungsvertrag versichert werden. In der Praxis findet man das häufig bei Familien. Der Versicherungsnehmer sichert sich, seinen Partner und alle Kindern, in einem Vertrag ab.
Eine gute Unfallversicherung beinhaltet die bereits angesprochene 24 Stundenklausel.
Zusätzlich sollte die Unfallversicherung eine Erweiterung des Unfallbegriffs beinhalten. Die Erweiterung des Unfallbegriffs bedeutet, dass neben dem Unfallbegriff („Pauke“), weitere Ereignisse die Versicherungsgesellschaft zur Leistung verpflichten. Dies sind unter anderem Vergiftungen, Infektionen, Impfschäden und viele weitere.
Ebenso sollte die Erweiterung nicht nur auf die Invaliditätsleistung begrenzt sein, sondern auch auf die Unfallrente.
Die Wahl der Invaliditätsleistung, d.h. der Summe, die man bei einer etwaigen Vollinvalidität erhält, wird in den meisten Fällen durch die sogenannte Progression ergänzt.
Progression ist die prozentuale Höhe, um die sich die Invaliditätssumme erhöht.
Hierbei gibt es viele verschiedene Stufen, je niedriger die Progression ist desto besser.
Allgemein bleibt festzuhalten, dass eine hohe Invaliditätssumme und eine niedrige Progression zwar ein wenig teurer sind, aber für den Versicherten die bessere Variante darstellt, als eine niedrige Invaliditätssumme und eine hohe Progression, wobei es auch hier gilt, die jeden Kunden differenziert zu betrachten.
Des Weiteren sollte die Unfallrente lebenslang gezahlt werden und nicht nach X-Jahren auslaufen.
Neben diesen allgemeinen Punkten ist jedoch, durch eine Bedarfsanalyse, der jeweilige Umfang der Unfallversicherung individuell an den Versicherten anzupassen.
Bei Familien kann beispielsweise ein Familien-Paket abgesichert werden, das sich um die nahe Unterbringung der Eltern kümmert, sollte ein Kind durch einen Unfall im Krankenhaus sein oder auf Reha müssen.
All diese Punkte gilt es in einem persönlichen Gespräch auszuarbeiten.