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Gewerbeversicherungen - Ein erster Überblick

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Was sind Gewerbeversicherungen?

Im Bereich der Gewerbeversicherungen gibt es, äquivalent zu den privaten
Versicherungssparten, ähnliche Produkte. Jedoch soll mit Hilfe dieser, im
Gegensatz zu der privaten Absicherung, die Gefahren die durch den Betrieb eines
Gewerbes entstehen, abgesichert werden. Dazu gehört die Tätigkeit selbst, sowie
der Betrieb eines Lagers oder einer Produktionsstätte, samt den dazugehörigen
Büroräumen. Ebenso können besonders teure bzw. wichtige Maschinen gesondert
abgesichert werden (zum Beispiel gegen Bedienfehler).

Die folgenden Sparten, sind noch nicht abschließend. Es gibt noch viele weitere
Möglichkeiten, gewerbliche Tätigkeiten abzusichern. Jedoch sind die hier
genannten, die "Wichtigsten" für jeden Unternehmer, da diese Risiken
in den meisten Unternehmen bestehen. Die Weiteren, nennen wir sie "speziellere
Risiken", wie die Transportversicherung, die Rückrufkostendeckung oder die
Bauleistungsversicherung, werden in einem der nächsten Beiträge behandelt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatz Ansprüchen Dritter

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet dem versicherten Unternehmen
Schutz, die aus seinen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen
entstehen können.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Versichert sind alle Gesellschafter-Geschäftsführer, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen, die im Namen des Unternehmens tätig sind.

Sollte hier aus einem aktivem Tun oder Unterlassen ein Schaden entstehen, und die Firma schadenersatzpflichtig sein, ist dieser Schaden bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, abgesichert. Hier sind die Sublimits der einzelnen Tarife der Versicherungsgesellschaften zu beachten.

Bei speziellen Tätigkeiten (beispielsweise als Versicherungsmakler), ist eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht-Police notwendig beziehungsweise in einigen Berufen sogar Pflicht.

D&O - Versicherung: Haftpflichtschutz für Entscheidungsträger

Die sogenannte „Directors & Officers“, oder kurz D&O, schützt die Entscheider einer Firma davor, persönlich haftbar gemacht zu werden.

D&O - Versicherung

Hier kann zwischen einer persönlichen und einer Firmendeckung gewählt werden. Gemäß des Gesetzesbeschlusses zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), tragen seit 01.07.2010 Entscheider einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttofestbezugs.

Ob die Haftung im Innenverhältnis oder Außenverhältnis entstanden ist, ist hierbei nicht wichtig.

Aufgrund der Gesetztesänderung sind die genannten Personen jedoch für Vermögensschäden ersatzpflichtig zu machen, die in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.

Sollte beispielweise eine Entscheidung getroffen werden, die auf einer Fehleinschätzung beruht, und dem Unternehmen einen so großen Schaden zufügt, dass Insolvenz beantragt werden muss, entsteht ein solcher Vermögensschaden.

Der Insolvenzverwalter kann im Zuge des Insolvenzverfahren gegen den Entscheider eine Schadenersatzforderung stellen. Diese Forderung ist dann durch die D&O gedeckt.

Die Inhaltsversicherung: Schutz des Inhalts von Büro-, Praxis- oder Lagerräumen

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung kann quasi mit der Hausratversicherung verglichen werden. Hier wird der Inhalt der Büros, Praxen, Fertigungshallen und sonstigen Arbeitsstellen versichert.

Der Inhalt kann gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch/Diebstahl versichert werden.

Weitere Einschlüsse, wie beispielsweise die Elementarschadendeckung oder die All-Risk-Deckung, sind ebenfalls möglich.

Die Maschinenversicherung: Die wichtigsten Maschinen gesondert absichern

Sollten teure bzw. für den geschäftsbetrieb essenzielle Maschinen oder andere Arbeitsgeräte vorhanden sein, können diese über gesonderte, spezielle Technik- bzw. Maschinenversicherungen abgesichert werden.

Maschinenversicherung

Hier sind unter anderem menschliches Versagen (z.B. Fehlbedienung, Ungeschick), Produktfehler (z.B. Befüllen mit falschem Material) oder technische Störungen (z.B. Zerreißen infolge von Fliehkrafteinwirkung, Versagen von Mess-& Regeltechnik) mitversichert.

Der wichtigste Ausschluss ist hier Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden versichert sind.

Betriebsgebäudeversicherung: Schutz der Firmengebäude

Betriebsgebäudeversicherung

Die Betriebsgebäudeversicherung entspricht der Wohngebäudeversicherung. Hier gibt es auch in Form der versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel und zusätzlich versicherbar Elementar und All-Risk-Deckung) keinerlei Unterschiede.

Unterschied ist einzig und allein die Nutzung des Gebäudes.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung: Vorsorge für gerichtliche Auseinandersetzungen

Die Rechtschutzversicherung für Gewerbe ist stark von der Tätigkeit, der Unternehmensgröße und dem Tätigkeitsschwerpunkt abhängig.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Ein Handwerker, der keine Angestellten hat, benötigt beispielsweise keinen Arbeitgeber-Rechtsschutz, wobei im Gegensatz hierzu ein Unternehmen mit Angestellten, diesen Baustein absichern sollte.

Allgemein gesagt beinhaltet die Rechtschutzversicherung die Wahrung der rechtlichen Interessen der Versicherten Firma.

Welche Leistungen eingeschlossen werden, erfolgt immer in enger Absprache mit dem Verantwortlichen.

Auch hier gibt es nicht versicherbare Leistungen. Die Wichtigste, zu
erwähnende ist, dass vertragsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden) nicht versichert sind. Hierzu gibt
es Lösungen, allerdings ist dazu eine gesonderte Absicherung notwendig. Diese erfolgt immer anhand einer Einzelfallprüfung des Versicherers, ob und in welchem Umfang die Deckung erfolgen kann.

Eine weitere Deckungserweiterung ist der gewerbliche Straf-Rechtschutz. Hier
bietet die Rechtschutzversicherung Schutz vor den Vorwürfen einer vorsätzlich
begangenen Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit. Da in der der „normalen
Rechtschutzversicherung“ Vorsatz ausgeschlossen ist, egal ob schuldig oder
unschuldig, stellt der Spezial-Straf-Rechtsschutz eine sinnvolle
Deckungserweiterung dar, die einen noch umfassenderen Schutz gewährleistet.

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Cyberversicherung: Schutz digitaler Daten vor Cyberkriminalität

Durch die Entwicklung von neuen Techniken entstehen nicht nur neue Chancen, sondern auch neue Risiken. Eines dieser Risiken ist die Cyberkriminalität.

Cyberversicherung

Cybercrime sind durch das Internet oder andere Netzwerke begangene Straftaten. Diese reichen von Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Eine mögliche Erpressung ist beispielsweise das Verschlüsseln von Datenträgern. Die Freischaltung dieser Daten erfolgt nur gegen die Zahlung einer Summe X.

Nicht nur große Unternehmen, sondern auch zunehmend mittlere und kleine Betriebe, sind von dieser Form der Cyberangriffe betroffen.

Gegen die Folgen eines solchen Angriffs (z.B. Schadenersatz durch entwendete
Kundendaten, Kosten der Wiederherstellung oder Sicherheitsverbesserung der
IT-Systeme), leistet die Cyberversicherung.

Jedoch weicht der Deckungsumfang der Versicherer sehr stark voneinander ab.
Einzig die Haftpflichtansprüche deckt jede Versicherung ab.

Aufgrund dessen ist eine genaue Risikoanalyse notwendig, um die in Frage
kommenden Versicherer genau zu analysieren. Da es sich hier um eine sehr junge
Sparte handelt, können durch einen unbedachten Abschluss, der nicht zu 100%
passt, schnell eklatante Deckungslücken entstehen. Bei Unternehmen A sind die für das Unternehmen relevanten Risiken nicht abgesichert, Unternehmen B kann mit der selben Versicherung überversichert sein, und für Unternehmen C passt die Deckung perfekt.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Gerne überprüfen wir, ob Ihr aktuelles Versicherungskonzept, Sie und Ihr Gewerbe, vollumfänglich und kostenoptimiert absichert.

Sollten Sie gerade in der Gründungsphase sein, können Sie sich gerne einen Termin für Ihre persönliche Risikoanalyse vereinbaren.

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