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Was bedeutet ‚Vermögen‘ und was ist das?

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Diese Frage ist einerseits ganz einfach zu beantworten: Vermögen ist ein großer Batzen Geld!

Oftmals ist die Definition von Vermögen schon der erste Stolperstein. Eine einheitliche Benennung ist schwierig bis unmöglich. Person A definiert es mit finanzieller Freiheit, bei Person B kommt neben der finanziellen Freiheit noch eine Summe X auf dem Konto hinzu, die ihm Sicherheit gibt.

Person C ist die Sicherheit nicht so wichtig und möchte eher von den Möglichkeiten am Markt partizipieren. Da aber jeder für sich, Vermögen anderes definiert, ist eine Art gemeinsamer Nenner, fast unmöglich zu benennen.

Das werde ich hier auch nicht versuchen. Die nachfolgende Herangehensweise ist subjektiv und entspricht meiner, sehr auf Sicherheit bedachten, Einstellung.

Vermögen und den Vermögensaufbau: wann und wo beginne ich?

Bevor über einen Vermögensaufbau nachgedacht werden kann, sollten erstmal alle etwaigen Risiken aus dem Weg geräumt werden, die das jetzige und zukünftige Vermögen bedrohen könnten.

Doch welches Vermögen ist bereits vorhanden?

Ist überhaupt etwas vorhanden, was als Vermögen bezeichnet werden kann?

Betrachten wir einen Mid-Zwanziger, er hat sein Studium beendet und startet frohen Mutes in das Arbeitsleben oder hat die ersten paar Jahre Berufserfahrung bereits hinter sich gebracht. Er selbst wird der Meinung sein, das habe ich oft in meinem Freundes- und Bekanntenkreis erlebt bzw. beobachten können:

„Es ist doch noch kein Vermögen vorhanden. Das Auto ist solide, aber keines falls viel Wert. Klar, ein paar Rücklagen habe ich mir geschaffen, aber: das ist doch noch kein Vermögen?“

Ist das tatsächlich so? Ist tatsächlich noch keinerlei Vermögen vorhanden? Hier wird in der Regel, ein großer Baustein, wenn nicht sogar überhaupt DER Baustein überhaupt, übersehen.

Du selbst!!!

Eigene Arbeitskraft ist das größte ‚Vermögen‘ des Ottonormalverbrauchers

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen pro Kopf, aller Arbeitnehmer in Voll-, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung in Bayern beträgt 3.099 € brutto im Monat. Das entspricht circa 2.079 € netto. (Quelle: Statista 2020). Das heißt, durchschnittlich verdient ein/e Bayer/in circa 25.000 € netto im Jahr. Bei einer Erwerbszeit von 45 Jahren, die an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft ist, ergibt das summa summarum 1.125.000 €.

Einzeln betrachtet sind die 2.078 € netto noch kein Vermögen, aber betrachtet auf die Summe der Erwerbsjahre, sammelt sich ein doch nicht unbeträchtliches Vermögen an. Bei manchen fällt es höher aus, bei manchen etwas niedriger, aber der Kern der Aussage bleibt gleich: Das größte Vermögen bist du selbst und deine eigene Arbeitskraft.

Schutz des Vermögens vor unterschiedlichen Risiken

Wie schütze ich mein Vermögen und eben diese Arbeitskraft? Welche mannigfaltigen Gefahren lauern auf dem Weg hin zur eigenen Million? Welche Risiken gibt es? Noch viel wichtiger: Wie schütze ich mich und mein Vermögen gegen Einflüsse von außen, die ich manchmal gar nicht selber beeinflussen kann? Und, lohnt sich eine Absicherung überhaupt?

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Der Klassiker schlechthin: die Haftpflichtversicherung.

Wer ist versichert? Was ist eine Haftpflichtversicherung? Welchen Schutz bietet Sie mir?

Einfach gesagt: eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Was für ein Schaden das ist, ist im ersten Schritt irrelevant. Er darf nur nicht vorsätzlich herbeigeführt werden bzw. worden sein.

Versichert werden können einzelne Person oder Personengruppen, ein Betrieb oder eine Berufsausführung, das Halten von bestimmten Tieren sowie das Führen von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen.

In der Fachsprache ist das vermeintlich Einfache dann doch nicht so einfach wie es aussieht. Die Haftpflichtversicherung schützt gegen Schadenersatzansprüche aus dem § 823 BGB. Dieser lautet wie folgt:

 „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Zusammengefasst heißt das, die Haftpflichtversicherung schützt den versicherten Personenkreis gegen die Ansprüche eines Dritten, insofern keine vorsätzliche Handlung zu dem Schaden geführt hat. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird in den guten Versicherungstarifen meist verzichtet. Zusätzlich dient die Haftpflichtversicherung in diesem Falle auch als eine Art „Rechtschutz light“. Sollte gegen den Versicherungsnehmer ein unrechtmäßiger Anspruch geltend gemacht werden, wehrt der Versicherer diesen unrechtmäßigen Anspruch im Namen des Kunden ab. Notfalls auch vor Gericht.

Ein stark vereinfachtes Beispiel zu dieser Situation:

  • A behauptet, dass B ihm die Vase kaputt gemacht hat, obwohl dies nicht stimmt
  • A meldet Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des B
  • Versicherer V fragt bei B nach einer Schadenmeldung inkl. Schadenschilderung
  • B gibt V an, er habe mit der Sache nix zutun und A wolle Ihm nur eins auswischen
  • V lehnt den Schaden gegenüber A im Namen des B ab

Inhalt der privaten Haftpflichtversicherung

Jedoch sind nicht alle Ansprüche unrechtmäßig. Neben den Schadensklassikern wie der Verlust von Schlüsseln, das Herunterwerfen des Handys eines Freundes oder dem Kind, das den Lack des Autos mit Hilfe von Steinen verziert, gibt es noch einige Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen.

Der Polizist sollte in seiner Haftpflichtversicherung das Führen von Dienstwaffen, sowie eine Diensthaftpflicht mitversichert haben. Für Mitarbeiter von Banken kann eine Erweiterung um Vermögensschaden sinnvoll sein. Das ist aber immer vom Einzelfall abhängig und kann nur gesondert geprüft werden. Doch zurück zu unserem Mid-Zwanziger:

Er denkt: „Ach, wenn ich meinem Kollegen beim Umzug die Vase runterschmeiße, die 50 € bezahle ich so. Das tut mir ja nicht weh.“ Was ist jedoch wenn es nicht eine Vase aus einem schwedischen Möbelhaus war, sondern ein Designerstück und/oder Unikat? In diesem Fall, würde es wahrscheinlich nicht bei den 50,- € bleiben…. und Ärger mit dem Freund könnte drohen.

Ein weiteres Beispiel: Er leiht sich von einem Bekannten den teuren Akkuschrauber aus. Er erwischt beim Bohren eine Stromleitung und der Kurzschluss zerstört den Akkuschrauber. Die 250,- €, um diesen zu ersetzen, schmerzen zwar, sollte aber meist auch kein großes Problem sein. Was ist aber, wenn mein Kumpel selbstständig ist und das ausgeliehene, kaputte Gerät ihn an der Erfüllung eines Auftrags hindert? Dann kann das sehr schnell, sehr teuer werden.

Schäden an Personen: hier ist die Haftpflicht unersetzlich!

Was jedoch viel schwerer wiegt, und ein Vermögen in einem nicht unermesslichen Teil bedrohen kann, sind nicht die gerade erwähnten Sachschäden. Sogenannte Personenschäden sind das deutlich höhere Risiko und können die eigene finanzielle Existenz bedrohen.

Kommt durch Tun oder Unterlassen eine Person zu Schaden, sind auch die Versicherungssummen von 10 Millionen Euro aufwärts in der Haftpflichtversicherung gerechtfertigt. So ist beispielsweise das Radeln, mit den immer beliebter werdenden E-Bikes hier als Gefahr zu nennen. Da für die E-Bikes keine gesonderte Versicherungspflicht besteht, sind Schäden in Verbindung mit E-Bikes in der Privathaftpflicht mitversichert.

Wird beispielsweise ein Fußgänger angefahren und dieser zieht sich eine Verletzung zu, ist oftmals eine mittlere fünfstellige Summe für Genesung und Schadensersatz fällig. Hierbei ist es meist irrelevant, ob der Fußgänger dem E-Bike-Fahrer ‚vor die Reifen gesprungen‘ ist, oder ob das Verschulden tatsächlich beim Radler liegt. Dadurch, dass die höhere Gefahr von dem E-Bike ausgeht, wird hier meistens eine Teilschuld als Mindestbeteiligung angerechnet.

Hundehaftpflicht für den besten Freund des Menschen

Der Besitz eines Hundes kann über eine gesonderte Haftpflichtversicherung ebenfalls abgesichert werden. Das folgende Beispiel ist ein realer Versicherungsfall aus unserem Mandantenkreis:

Ein Schäferhund hat unsere Mandantin während Ihrer Joggingeinheit umgerannt. Was anfangs nach einem gar nicht so großen Schaden (hier in Form einer Verletzung unserer Mandantin, einem Personenschaden) ausgesehen hat, ist in den folgenden Tagen und Wochen stetig gewachsen. In Folge zunehmender Schmerzen ist die Mandantin zu einem Arzt gegangen. Herausgestellt hat sich ein Kreuzbandriss. Da dieser zu Ihrem Leidwesen auch nicht vollständig genesen ist (trotz OP, Reha, Physiotherapie) hat Sie einen Folgeschaden davongetragen.

Durch das Schmerzensgeld, die geminderten Einnahmen aufgrund des ca. halbjährigen Ausfall sowie den Folgeschäden durch das nach wie vor beeinträchtigte Knie, ist hier eine Summe in Höhe eines niedrigen sechsstelligen Betrages angefallen. Diesen hat die Versicherung des Hundebesitzers anstandslos getragen.

Wäre die Haftpflichtversicherung nicht vorhanden gewesen, wären hier ca. 10 Prozent des durchschnittlichen Lebens-Nettoeinkommens eines Bayern (zur Erinnerung: 1.125.000 €), von Ihrem Vermögen abgeflossen.

Unnötige Panikmache vs. Realistischer Risikoeinschätzung

Das alles sind mögliche Fälle, die in der Praxis vorkommen, und die das Vermögen bedrohen könnten. Um an dieser Stelle jedoch keine unnötige Panikmache zu betreiben: Die meisten gemeldeten Schäden in der Haftpflichtversicherung sind glücklicherweise in der Größenordnung der runtergeschmissenen Vase aus dem schwedischen Möbelhaus einzuordnen. Größere Schäden oder sogar Personenschäden kommen zwar auch vor, aber in deutlich geringerer Anzahl.

Die Haftpflichtversicherung gehört dennoch an aller erste Stelle, wenn über den Vermögensaufbau gesprochen wird. Verglichen mit den möglichen Schäden, kann mit der Haftpflichtversicherung für vergleichsweise kleines Geld eine umfassende Absicherung vorgenommen werden. Im schlimmsten Fall hängt die finanzielle Existenz an einem Haftpflichtschaden – eine Police für 60, 90 oder 120 Euro pro Jahr sorgt für ausreichend Schutz vor dieser Gefahr.

Fazit: Haftpflichtversicherung

Wie bereits erwähnt sind in der Praxis zwar eher kaputte Blumenvasen oder heruntergeschmissene Smartphones an der Tagesordnung. Jedoch kann man einen größeren Schaden nicht kategorisch ausschließen. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten oder eine größere Summe zahlen zu müssen, obwohl man die Schuld eventuell gar nicht zu 100 Prozent trägt, ist die Haftpflichtversicherung der essenzielle Grundstein, auf dem ein fundierter Vermögensaufbau stattfinden sollte.

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