Ein Arbeitgeber muss für seine Angestellten alle gesetzlich verpflichtenden Versicherungen abschließen. Dazu gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, Rente, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Zudem haben die Mitarbeiter Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Während die Privathaftpflicht oder der Berufsunfähigkeitsschutz in der Verantwortung der Arbeitnehmer liegt, gibt es Versicherungen, die ein Arbeitgeber für seine Angestellten abschließen muss. Dazu gehören in erster Linie alle gesetzlichen Pflichtversicherungen, für die er auch die Beiträge abführt.
Eine Krankenversicherung ist für alle in Deutschland verpflichtend. Je nach Einkommen und eigenen Wünschen entscheiden sich die Arbeitnehmer für eine gesetzliche oder private Krankenabsicherung. Den Anbieter können sie in beiden Fällen selbst wählen. Der Arbeitgeber leistet im Falle einer PKV einen Zuschuss, den Vertrag schließen die Mitarbeiter aber selbst ab. Sind sie gesetzlich versichert, übernimmt der Betrieb die Anmeldung und führt die Beiträge an die Krankenkasse ab.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenpflichtversicherung ist eine betriebliche Krankenversicherung freiwillig. Arbeitgeber können durch Zuzahlungen und Kollektivverträge weitere Zusatzleistungen im Rahmen der Gesundheitsversorgung für ihre Angestellten schaffen.
Ebenso wie der Krankenschutz ist auch die Pflegeabsicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland. Privatversicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab, Kassenmitglieder sind bei ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Auch bei dieser Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten, beziehungsweise leistet bei PKV-Versicherten einen Zuschuss. Während die private Pflegeversicherung vom Arbeitnehmer abgeschlossen wird, übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung und Beitragszahlung bei gesetzlich Versicherten.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist für Arbeitnehmer verpflichtend. Lediglich Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt der Arbeitgeber nur noch seinen pauschalen Beitrag über 15 Prozent des Gehalts zur Rentenversicherung.
Wie bei der Krankenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Diese sind vom Betrieb direkt an den Versicherungsträger zu entrichten. Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht nur zur Altersvorsorge. Sie erbringt auch eine Erwerbsminderungsrente.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, die das Unternehmen für ihn abschließen muss. Arbeitgeber können sich daran beteiligen und ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützen. Der Betrieb ist aufgrund der eingesparten Sozialabgaben dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu erbringen. Höhere Zuschüsse sind optional.
Unternehmen können bestehende bAV-Verträge neuer Mitarbeiter übernehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Anbieter zu wählen.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, in der alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer versichert werden. Sie wird je zur Hälfte von Mitarbeiter und Arbeitgeber finanziert. Auch in diesem Fall übernimmt der Betrieb die Anmeldung und führt die Beiträge ab.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung umfassen neben dem Arbeitslosengeld auch die Zahlung von Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Winterausfall- und Schlechtwettergeld sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die gesetzliche Unfallversicherung als Zweig der Sozialversicherungen leistet bei Arbeitsunfällen sowie bei Wegeunfällen. Mitarbeiter sind damit finanziell abgesichert, wenn es während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie auf direkten Wegen von und zur Arbeit zu einem Unfall kommt, bei dem sie bleibende gesundheitliche Schäden erleiden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Außerdem öffentliche Versicherungsträger wie Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverband.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Arbeitgeber für ihre Angestellten abschließen müssen. Eine private Unfallversicherung leistet im Regelfall auch bei Unfällen während der Arbeitszeit. Allerdings wird diese vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossen. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz, kann diesen aber nicht ersetzen.
Die sozialen Versicherungen muss ein Arbeitgeber für seine Angestellten abschließen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, die Absicherung seiner Mitarbeiter durch betriebliche Zusatzversicherungen zu ergänzen und zu erweitern. Er kann sie beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützen, ihre Gesundheitsversorgung verbessern oder ihnen wertvolle Zusatzleistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bieten. Diese Zusatzabsicherungen sind allerdings nicht verpflichtend, sondern können optional angeboten werden.
Betriebliche Absicherungen bieten Mitarbeitern und Unternehmen Vorteile. Fachkräftemangel, Versorgungslücken und hohe Krankheitskosten sind gegenwärtige Probleme. Betriebliche Versicherungen helfen Unternehmern, die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Angestellten zu verbessern. Sie binden gute Mitarbeiter und sind ein lukrativer Anreiz für neue Fachkräfte.
Mit der betrieblichen Krankenversicherung profitieren Mitarbeiter von zusätzlichen und verbesserten Krankheitsleistungen. Unternehmer können verschiedene Tarife für ihre Angestellten abschließen und erhalten durch Kollektivverträge günstige Angebote. Zudem können je nach Anbieter Krankenzusatzversicherungen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Optionale Leistungen sind je nach gewähltem Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten, Heilpraktikerbehandlungen, Kranken(haus)tagegeld, Prävention wie Reiseschutzimpfungen, hohe Erstattung für Zahnersatz und Zahnreinigung und ein Auslandsreiseschutz.
Viele Unternehmen bieten heutzutage eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Seitens des Gesetzgebers sind sie auch dazu verpflichtet, wenn ihre Mitarbeiter diese abschließen möchten. Doch müssen sie lediglich einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent leisten, welcher auf die eingesparten Sozialabgaben zurückzuführen ist.
Dennoch lohnt es sich für Arbeitgeber, einer bAV nicht nur auf Mitarbeiterwunsch nachzukommen, sondern diese obligatorisch der gesamten Belegschaft anzubieten. Denn eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber bezuschusst wird, ist für viele Fachkräfte ein Kriterium dafür, wie lukrativ ein Betrieb als potenzieller Arbeitgeber ist.
Übernimmt oder bezuschusst der Arbeitgeber die Beiträge zur bAV, kann er diese als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Die betriebliche Einkommenssicherung kann mehrere Leistungen beinhalten. Möglich ist ein Schutz bei Invalidität, Unfall oder sogar im Todesfall. Arbeitgeber können auch Kollektivverträge abschließen, um ihre Mitarbeiter bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu schützen. Viele Versicherer bieten nicht nur finanzielle Unterstützung im Leistungsfall. Sie können auch präventive Maßnahmen vorsehen, wie etwa Schulungen für die Belegschaft. Oder Hilfeleistungen, wenn der Mitarbeiter nach langem Krankenstand wieder im Unternehmen integriert werden soll.
Die sozialen Versicherungen wie Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung müssen alle Arbeitgeber für ihre Angestellten abschließen. Optional haben sie die Möglichkeit, die Absicherung ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf den Krankenschutz, die Altersvorsorge und die Einkommenssicherung zu verbessern. Betriebliche Absicherungen werden auf beiden Seiten zunehmend beliebter. Denn nicht nur Arbeitnehmer profitieren von den Zusatzleistungen. Unternehmen können sich auf dem Markt durchsetzen, um Fachkräfte anzuwerben und ihre Mitarbeiter zu motivieren.
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