Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet sich für Physiotherapeuten im Angestelltenverhältnis an. Dabei wenden sie einen Teil ihres Gehalts auf, um für das Alter vorzusorgen. Der Vorteil dabei: Da der Beitrag aus dem Bruttolohn entrichtet wird, sinken Steuerlast und Sozialabgaben, wodurch die tatsächliche Nettobelastung geringer ausfällt. Doch gibt es bei einer bAV auch Nachteile. Im Folgenden stellt sich also die Frage, wie sinnvoll ist eine betriebliche Altersvorsorge für Physiotherapeuten?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zur zweiten Säule des Rentenversicherungsmodells. Wie die Riester Rente und die Basisrente (Letzteres bietet sich für selbstständige Physiotherapeuten an), wird die bAV staatlich gefördert. Und zwar, indem der Gesetzgeber den Versicherten gewährt, ihre Beiträge aus dem Bruttolohn zu schöpfen. Da ihr Entgelt für die Berechnung von Sozialabgaben und Steuern geringer ausfällt, sinken die Steuerlast und die Prämien für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beispiel:
Gehaltsabrechnung ohne bAV | Gehaltsabrechnung mit bAV | |
Gesamtbezüge | 2.800 € | 2.800 € |
bAV-Beitrag | - | 100 € |
Steuerpflichtiges Einkommen | 2.800 € | 2.700 € |
Rentenversicherung | 260,40 € | 251,10 € |
Arbeitslosenversicherung | 33,60 € | 32,40 € |
Krankenversicherung | 222,60 € | 214,65 € |
Pflegeversicherung | 52,50 | 50,63 |
Summe Sozialabgaben | 569,10 € | 543,78 € |
Lohnsteuer | 335,08 € | 311,58 € |
Kirchensteuer | 26,80 € | 24,92 € |
Summe Steuern | 361,88 € | 336,50 € |
Nettoeinkommen | 1.869,02 € | 1.814,72 € |
In diesem Beispiel wendet der Versicherungsnehmer 100 Euro monatlich für seine betriebliche Altersvorsorge auf. Da aufgrund der Entgeltumwandlung seine Steuern- und Sozialabgaben sinken, liegt die tatsächliche Nettobelastung bei 54,30 Euro.
Die Beiträge zur bAV werden vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen, wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Nimmt der Versicherte nicht die Vorteile der Entgeltumwandlung wahr, muss er selbst die Prämie überweisen. In diesem Fall hat die betriebliche Altersvorsorge aber keine Auswirkungen auf seine Steuern und Sozialabgaben. Sie lässt sich jedoch in der Steuererklärung geltend machen.
Des Weiteren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte bAV handelt. Denn nicht nur der Physiotherapeut kann seine Altersvorsorge aufbessern. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter dabei, indem sie einen Teil zu ihrer Rentenversicherung beisteuern.
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV kann arbeitsvertraglich geregelt sein oder von dem Unternehmen als „Belohnung“ für den Mitarbeiter angeboten werden. Dann zahlt der Arbeitgeber seinem Angestellten die Beiträge zur Altersvorsorge. Es besteht auch die Option, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je einen Teil der Prämie bezahlen.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV beteiligt sich der Betrieb nicht an der Altersvorsorge. Der Versicherte übernimmt die Beiträge in voller Höhe selbst. Allerdings muss das Unternehmen die Entgeltumwandlung auf Wunsch seines Mitarbeiters durchführen.
Der Arbeitgeber ist mit Ausnahme der 15-Prozent-Regelung nicht dazu verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge finanziell zu beteiligen. Jedoch haben die Mitarbeiter Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Das bedeutet, jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine bAV abzuschließen und die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Physiotherapeuten Vollzeit oder Teilzeit angestellt sind. Auch geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis und Auszubildende haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Es ist ratsam, beim Thema Altersvorsorge nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen. Denn diese wird immer knapper und vielen Menschen droht später die Altersarmut. Daher ist es jedem Arbeitnehmer und Selbstständigen anzuraten, eine zusätzliche Rentenversicherung abzuschließen. Doch ist die betriebliche Altersvorsorge für Physiotherapeuten nicht in jedem Fall sinnvoll. Ob sich diese Form des Vermögensaufbaus lohnt, ist von verschiedenen Faktoren und den Umständen abhängig.
Weniger sinnvoll ist eine betriebliche Altersvorsorge für Physiotherapeuten, die häufig den Arbeitsplatz wechseln. Denn der neue Arbeitgeber muss den bestehenden Vertrag nicht übernehmen. Er ist zwar dazu verpflichtet, die Entgeltumwandlung anzubieten, den Anbieter für die bAV darf jedoch der Chef aussuchen.
Außerdem lohnt sich diese Form der Altersvorsorge nicht, wenn die Physiotherapeuten planen, sich in der Zukunft mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen. In diesem Fall können eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung oder alternativ die Basisrente ratsamer sein.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Vor allem, wenn der Arbeitgeber sich an den Beiträgen beteiligt oder diese sogar vollständig übernimmt. Zahlen die Mitarbeiter ihre bAV selbst, ist jedoch zu prüfen, ob sich diese Form der Rentenversicherung lohnt. Denn nicht für alle Physiotherapeuten ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll. Dabei sind viele Aspekte zu beachten, die sich positiv wie auch negativ auf den Vermögensaufbau auswirken.
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