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Was sind die Unterschiede zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung?

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Einen Versicherungsschutz bei Schadensersatzansprüchen sollte jeder Selbstständige haben. Schließlich können Sach-, Personen- und Vermögensschäden die finanzielle Existenz eines Unternehmens bedrohen. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, gibt es die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung. Als dritter Zweig kommt für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte und Steuerberater noch die Vermögensschadenhaftpflicht infrage. Doch was sind die Unterschiede zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Unterschiede zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung

Während sich die Betriebshaftpflichtversicherung vorrangig an Unternehmen und deren Absicherung richtet, beschäftigt sich die Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen. Dennoch haben beide Versicherungen dasselbe Ziel: Die Versicherten, ihr Unternehmen und ggf. ihre Mitarbeiter vor hohen Schadensersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens zu schützen. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass die Forderungen gegen den Kunden vom Versicherer geprüft werden. Liegen unberechtigte Ansprüche vor, fungiert die Haftpflichtversicherung als passiver Rechtsschutz und wehrt diese für den Versicherungsnehmer ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Besonders geeignet für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen nahezu aller Branchen

Die Betriebshaftpflicht leistet bei Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, der infolge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Versichert wird sowohl der Unternehmer selbst wie auch seine Mitarbeiter.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich in erster Linie an Unternehmen; Handwerksbetriebe, Büro- und Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie, Touristik und Freizeit, Transport- und Logistikunternehmen sowie produzierende Betriebe.

Für einige Branchen ist die Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungsbeispiele

  • In einer Gaststätte werden unwissentlich verdorbene Lebensmittel serviert. Einige der Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für den geforderten Schadensersatz auf.
  • Der Mitarbeiter eines Malerbetriebes beschädigt versehentlich die Einrichtung eines Kunden. Die Betriebshaftpflichtversicherung erstattet den entstandenen Schaden.
Finanzrath - Betriebshaftpflicht - kaputte Vase

Die Berufshaftpflichtversicherung

Besonders geeignet für Berufsgruppen, die behandelnd oder beratend tätig sind

Wie die Betriebshaftpflicht, leistet die Berufshaftpflichtversicherung bei Schadensersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Auch mit diesem Produkt lässt sich der Unternehmer sowie seine Angestellten versichern.

Allerdings richtet sich die Berufshaftpflichtversicherung an Berufsgruppen, deren Tätigkeitsfeld behandelnd oder beratend ist. Dazu gehören mitunter Ärzte und Apotheker, Architekten, Ingenieure, Physiotherapeuten und Yogalehrer.

Auch in diesen Branchen ist die Berufshaftpflicht für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungsbeispiele

  • Ein Physiotherapeut setzt einen falschen Behandlungsplan für seinen Patienten an. Dessen Beschwerden verschlimmern sich und er muss operiert werden. Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzforderung auf.
  • Ein Prüfingenieur gibt eine fehlerhafte Anweisung, weshalb es zu einem Zwischenfall kommt. Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt die dadurch entstandenen Kosten.

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Wann ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es kaum Unterschiede. Beide Absicherungen schützen Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler bei Schadensersatzansprüchen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Das macht sowohl die Berufs- wie auch die Betriebshaftpflicht zu einem unverzichtbaren Versicherungsschutz für alle Unternehmer.

Für manche Berufsgruppen mit einem besonders hohen Haftungsrisiko ist die Absicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch wenn Sie selbst keine Pflichtversicherung benötigen, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Denn je nach Tätigkeit beziehungsweise Rechtsform haften Sie im Schadensfall nicht nur mit ihrem gesamten Betriebsvermögen. Sondern auch mit Ihrem dem Privatvermögen. Dieser Umstand kann Ihre gesamte finanzielle Existenz bedrohen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für beratende Berufe

Eine Besonderheit gibt es für beratende Berufe. Sie sind durch ihre Tätigkeit mit einem weiteren Risiko konfrontiert: den „echten Vermögensschäden“. Diese entstehen infolge einer falschen Beratung.

In der Berufs- oder Betriebshaftpflicht werden Vermögensschäden versichert, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Zum Beispiel der Verdienstausfall eines Selbstständigen infolge eines Personenschadens. Um aber einen echten Vermögensschaden (Schaden am Vermögen, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgeht) abzusichern, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.

Ob Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Jetzt beraten lassen

Unabhängig davon, ob Sie eine Berufs- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen, sollten Sie sich zu diesem Thema umfangreich beraten lassen. Als Versicherungsmakler im Raum Aschaffenburg, Großostheim und Freudenberg sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir beantworten Ihre Fragen, finden heraus, welche Absicherung für Sie infrage kommt und helfen Ihnen dabei, sich selbst, Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten rundum gut abzusichern. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns.

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