Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Dritter einen finanziellen Schaden erleidet. In der Fachsprache wird häufig auch von einem geldwerten Nachteil gesprochen. Vermögensschäden treten auf, wenn beispielsweise eine Person verletzt wird und kein Einkommen mehr erzielen kann oder eine fehlerhafte Beratung zu finanziellen Verlusten führt. Dabei wird unterschieden zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied liegt und welche Versicherung wann leistet.
Versicherungen unterscheiden zwischen drei verschiedenen Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Wichtig ist, diese voneinander zu trennen. So liegt kein Vermögensschaden vor, wenn das Eigentum einer Person beschädigt wird, etwa ihr Smartphone oder eine teure Vase. Da in diesem Fall eine Sache beschädigt wurde, handelt es sich um einen Sachschaden.
Der Vermögensschaden ist immer ein finanzieller Nachteil, den eine Person erleidet. Er kann aus einer fehlerhaften Beratung durch einen Dienstleister entstehen, aber auch infolge eines Personenschadens.
Es wird grundsätzlich zwischen den echten und den unechten Vermögensschäden unterschieden. Dieser Unterschied ist wichtig, weil davon die benötigte Haftpflichtversicherung abhängt. Denn unechte Vermögensschäden sind in fast jeder klassischen Privathaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Für echte Vermögensschäden hingegen benötigt es einen spezielleren Versicherungsschutz – die Vermögensschadenhaftpflicht.
Die unechten Vermögensschäden entstehen durch einen Personen- oder Sachschaden. Sie resultieren also aus einer anderen Schadensart und sind als Folgeschäden zu bezeichnen.
Beispiel 1: Bei einem Unfall wird eine Person verletzt. Aufgrund ihrer Verletzungen kann sie erst mal nicht mehr arbeiten. Es entsteht ein unechter Vermögensschaden, da sie kein Einkommen erzielen kann.
Beispiel 2: Ein Monteur soll in einer Produktionsstätte eine Anlage reparieren. Dabei verursacht er einen Schaden und die Produktion steht still. Neben dem Sachschaden erleidet das Unternehmen einen unechten Vermögensschaden durch den Ausfall der Produktion und den geringeren Verkauf.
Ein echter Vermögensschaden ist ein reiner finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden resultiert. Der Schaden ist somit rein finanzieller Art.
Beispiel 1: Ein Anwalt versäumt es, seinen Kunden über eine Zahlungsfrist zu informieren. Der Kunde muss daraufhin eine sehr hohe Strafgebühr bezahlen. Er erleidet einen echten Vermögensschaden.
Beispiel 2: Ein Finanzberater empfiehlt einem Kunden ein Produkt, das sich als große Fehlinvestition herausstellt. Der Kunde verliert sein gesamtes Kapital, wodurch ein echter Vermögensschaden eintritt.
Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Folgeschaden nach einem Personen- oder Sachschaden. Ein echter Vermögensschaden hingegen ist ein finanzieller Nachteil, der weder eine Person noch eine Sache betrifft.
Im Regelfall sind die unechten Vermögensschäden, also solche, die aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen, in einer Privathaftpflicht wie auch in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Im Wortlaut der Versicherungsbedingungen heißt es: „Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden“. Für die meisten Menschen reicht dieser Versicherungsschutz aus, da ihre Tätigkeit kein Risiko für einen echten Vermögensschaden birgt.
Anders ist es bei Berufen, die ein hohes finanzielles Risiko für Dritte haben. Dazu gehören Anwälte, Steuerberater, Architekten, Unternehmensberater, Finanzberater etc. Mit ihrer beratenden, betreuenden oder verwaltenden Tätigkeit besteht jederzeit das Risiko für einen echten Vermögensschaden. Aus diesem Grund schließen diese Personen eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Denn diese leistet, wenn durch eine fehlerhafte Beratung oder Verwaltung ein finanzieller Nachteil für Dritte entsteht.
Manche Betriebshaftpflichtversicherungen decken auch echte Vermögensschäden ab. Meist sind die Versicherungssummen aber nicht so hoch wie bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. In vielen Tarifen sind echte Vermögensschäden sogar komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Echte Vermögensschäden resultieren nicht aus einem Personen- oder Sachschaden. Sie entstehen meist im gewerblichen Bereich durch eine fehlerhafte Beratung oder Betreuung. Aus diesem Grund lassen sich diese Schäden auch nur im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht absichern. Wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Risiko für finanzielle Schäden haben, raten wir Ihnen dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung zu wählen, die echte Vermögensschäden abdeckt.
In vielen Berufen und im privaten Bereich kommt es meist zu unechten Vermögensschäden. Sie entstehen dann, wenn eine Person verletzt wird oder finanzielle Nachteile nach einem Sachschaden eintreten. Diese Schäden sind in der Regel in der Betriebshaftpflicht wie auch in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Achten Sie aber bei Vertragsabschluss auf ausreichend hohe Versicherungssummen, um im Leistungsfall gut abgesichert zu sein.
Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen rund um die echten und unechten Vermögensschäden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, die passende Haftpflichtversicherung zu finden, mit der Sie in allen für Sie relevanten Bereichen rundum gut versichert sind. Vereinbaren Sie dafür jetzt einen Termin mit uns und profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise.