Fehler und Unfälle passieren gefühlt immer dann, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Im beruflichen Umfeld, wenn Arbeiten bei Kunden ausgeführt werden, wiegen sie besonders schwer. Sach- und Personenschäden, verursacht durch Unternehmer und seine Mitarbeiter, werden durch eine Betriebshaftpflicht für Handel, Gewerbe und Handwerk abgedeckt, was diese Versicherung zu einer der wichtigsten im gewerblichen Bereich macht. Wichtig ist aber auch, ihre Grenzen zu kennen, denn bei Anzeichen von grober Fahrlässigkeit prüft die Versicherung sehr genau nach und verweigert unter Umständen die (volle) Leistung. Durch Schäden wird man zwar bekanntlich klug, aber besser ist es, sich schon vorab schlau zu machen, was als grob fahrlässig gilt und wann die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zahlt.
Zwischen Schäden wie bei Unwetter, für die niemand verantwortlich ist, und absichtlich herbeigeführten Zerstörungen gibt es ein breites Spektrum an Fällen von unterschiedlich schwerwiegender Fahrlässigkeit. Gesetzlich genau definiert sind diese Begriffe nicht, weshalb die Zuordnung im Zweifelsfall juristisch geklärt werden muss. Ganz allgemein setzt Fahrlässigkeit voraus, dass das Verhalten vermeidbar gewesen wäre – und die Folgen der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit absehbar waren.
Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor.
Das ist blöd gelaufen, kann allen passieren! Handelt jemand leicht fahrlässig, kann eine kurze, spontane Unachtsamkeit, ein Sich-Verschätzen unglücklich ausgehen. Während leicht fahrlässiges Verhalten wie dieses häufig standardmäßig in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert ist, sieht das bei grober Fahrlässigkeit und erst recht bei willentlichem Vorsatz anders aus, welcher als Schadensursache für gewöhnlich ausgeschlossen ist.
Das darf nicht passieren! Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Wenn also die elementarsten Sorgfaltspflichten verletzt, naheliegende Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen oder einfachste Überlegungen nicht angestellt wurden, die allen einleuchten müssten.
Für viele Versicherer ist grobe Fahrlässigkeit ein Ausschlusskriterium des Versicherungsschutzes, vor allem sehr günstige Policen schließen derartige Schäden von vornherein aus. Welches Verhalten konkret als grob fahrlässig eingeschätzt wird, wird von Fall zu Fall individuell geprüft und hängt auch von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Im Unterschied zum Vorsatz hat man beim Tatbestand grobe Fahrlässigkeit zwar nicht beabsichtigt gehandelt, aber den Schaden durch sein Verhalten begünstigt und so letztlich (mit)verursacht.
Es handelt sich gewöhnlich um einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit, wenn …
Der Versicherer ist beim Vorliegen einer einfachen Fahrlässigkeit in der Regel laut Vertrag zur vollständigen Leistung verpflichtet.
Es handelt sich gewöhnlich um grobe Fahrlässigkeit, wenn …
Der Versicherer übernimmt je nach Vertragsbedingungen im Falle einer groben Fahrlässigkeit ggf. zur einen Teil der Kosten oder er lehnt die Leistung sogar vollständig ab.
Haben Versicherte einen Schaden selbst verschuldet, müssen sie unter Umständen einen Teil davon selbst bezahlen. Im Schadensfall wird der Versicherer prüfen, ob bzw. inwiefern der Versicherungsnehmer den Schaden überhaupt (mit)verschuldet hat. Und anschließend, ob die Schäden im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind.
Laut § 81 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf der Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Bei Vorsatz haftet die Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht, sondern macht von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einfacher Fahrlässigkeit werden die Schäden meist vollständig übernommen. Aber wie sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit? Hier bieten die Versicherer branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherungen an, die aus individuell angepassten Versicherungsmodulen zusammengesetzt, also möglichst alles abdecken, was dem Schadensrisiko-Profil der Branche entspricht.
Gute Nachrichten also: Grobe Fahrlässigkeit kann bei vielen Tarifen eingeschlossen werden. In der Fachsprache bzw. im Vertrag heißt der Wortlaut dann Einwand oder Einrede wegen einer groben Fahrlässigkeit, auf die verzichtet wird. Manche Versicherungen verzichten allerdings nur bis zu einem vorher definierten Höchstbetrag auf die Einrede. Dennoch handelt es sich um eine gute Option, um sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit in relevanten Bereichen abzusichern.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar und innerhalb weniger Minuten online abschließbar sowie meist jederzeit anpassbar und täglich kündbar. Um genau den Schutz zu erhalten, den Ihr Unternehmen braucht – nicht mehr und nicht weniger – und um in der Vielfalt der Angebote am Versicherungsmarkt auch die wirklich beste Betriebshaftpflichtversicherung zu finden, lohnt es sich, den Rat bei ausgewiesenen Versicherungsexperten zu suchen. Einmal investiert, sind Sie und Ihr Unternehmen zukünftig bei Haftungsrisiken gut aufgestellt.
Eine ganz andere Frage ist es festzustellen, ob es sich um einen Schaden oder einen Mangel handelt. Bei einem Mangel muss dem Verursacher, z. B. dem Handwerksbetrieb, die Chance auf Nachbesserung gegeben werden. Bei einem echten Schaden ist dies nicht möglich. Während ein Farbtropfen auf einem teuren Teppich ein Schaden ist, der von der Betriebshaftpflicht des Handwerksbetriebs reguliert werden kann, ist eine Farbnase, also ein großer störender Farbtropfen an einer neuen und frisch lackierten Tür, ein Mangel, der beseitigt werden kann.
Anders ausgedrückt, spricht man von einem Mangel, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Hier muss dabei noch gar kein Schaden entstanden sein, sondern z. B. für die neue Tür nur das falsche Holz verwendet worden sein. Ein echter Schaden besteht beispielsweise erst dann, wenn aufgrund des falschen Materials ein Riss im Türholz entstanden ist.