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Betriebshaftpflichtversicherung - Wie melde ich einen Schaden?

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Bereits ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann einen teuren Schaden verursachen. Etwa wenn Mitarbeiter das Inventar eines Kunden beschädigen oder Patienten in der Praxis aufgrund einer falschen Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erleiden. In diesen und weiteren Fällen haftet das Unternehmen für den Schaden – eine Schadensersatzgrenze gibt es nicht. Finanzielle Sicherheit bietet die Betriebshaftpflicht. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden melden.

Wann muss der Haftpflichtversicherung ein Schaden gemeldet werden?

Es gibt zwar keine Frist, wann dem Versicherer ein Schaden gemeldet werden muss. In den Versicherungsbedingungen heißt es allerdings, dass der Kunde im Schadensfall unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung seinen Versicherer in Kenntnis setzen muss. Andernfalls darf dieser die Leistung kürzen oder die Regulierung verweigern.

Auch wenn es keine eindeutige Rechtsprechung gibt, sollte ein Haftpflichtschaden innerhalb einer Woche gemeldet werden. Es gilt jedoch eine Ausnahme. Etwa wenn sich der Kunde bei dem Schaden verletzt hat und aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage war, der Meldung zu einem früheren Zeitpunkt nachzukommen.

Finanzrath - Wann Verzögerungen bei der Schadensmeldung in Ordnung sind

Wie lässt sich der Betriebshaftpflichtversicherung ein Schaden melden?

Um der Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden zu melden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Regel ist es ratsam, den Versicherer unverzüglich nach Schadenseintritt telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die ausführliche Schadenmeldung kann dann auch ein paar Tage später erfolgen.

Ein Schaden kann der Betriebshaftpflichtversicherung am Telefon, per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg gemeldet werden. Die digitale Korrespondenz ist ratsam, da dann eine Dokumentation über die Schadenmeldung besteht. Außerdem können Unterlagen jederzeit nachgereicht werden.

Einige Versicherer bieten auch ein Onlineportal. Dort werden den Kunden Formulare zur Verfügung gestellt, die sie online oder per App ausfüllen können. Ein Vorteil dabei ist, dass sie meist über den aktuellen Stand der Bearbeitung auf dem Laufenden gehalten werden.

Da wir als unabhängige Versicherungsmakler unsere Kunden bei allen Belangen rund um Versicherungen unterstützen, können Sie den Schaden auch durch uns melden lassen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer, reichen fehlende Unterlagen nach und informieren Sie stets über den Bearbeitungsstand der Schadenregulierung.

Welche Angaben müssen bei einem Schaden gemacht werden?

Der Versicherer benötigt eine genaue Dokumentation des Schadens. Dabei sollten die Kunden auf eine eigene Interpretation oder Bewertung verzichten. Die folgenden Informationen benötigt die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn ein Schaden gemeldet wird:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist der Schaden passiert?
  • Wann ist der Schaden eingetreten?
  • Wer wurde geschädigt und wer hat den Schaden verursacht?
  • Welcher Schaden ist entstanden?

Versicherte sollten den Schaden so detailliert wie möglich dokumentieren. Dabei ist es hilfreich, Fotos zu machen. Insbesondere bei Sachschäden. Wenn weitere Unterlagen vorhanden sind, wie etwa Originalrechnungen, Polizeiakten oder Befunde eines Arztes, sind diese ebenfalls dem Versicherer unverzüglich einzureichen.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft der Versicherer, ob sein Kunde tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, wird er mit der Regulierung beginnen. Sind die Ansprüche gegen den Versicherten hingegen unberechtigt, wehrt er die Forderungen für ihn ab. Notfalls auch vor Gericht.

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So schreiben Sie eine Schadensmeldung

Die Schadensmeldung muss alle wichtigen Informationen enthalten. Ziel ist, dass der entstandene Schaden für den Versicherer nachvollziehbar ist und er alle notwendigen Angaben erhält, um eine schnelle Regulierung in die Wege zu leiten.

  1. Die Schadensmeldung sollte die Versicherungsnummer, den Schadensverursacher, Angaben zum Versicherten und zu dem Geschädigten beinhalten. Es ist notwendig, sowohl die Kontaktdaten der geschädigten Person wie auch des Verursachers aufzuführen, um bei Rückfragen zur Verfügung stehen zu können.
  2. Dann werden die Informationen zum eigentlichen Schaden beigefügt. Dazu gehört eine ausführliche Schilderung des Schadenhergangs, wenn möglich belegt mit Bildern. Ort und Zeitangaben sind genauso relevant wie eine Auflistung der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, wenn es sich um einen Sachschaden handelt. Liegt ein Personenschaden vor, wird sich die Versicherung an den Krankenversicherer und/oder Arzt der geschädigten Person wenden.
  3. Zu den Nachweisen des Schadens gehören neben Fotos und Videos auch signierte Zeugenaussagen und Dokumentationen in Form von Originalrechnungen.

Der Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden melden: Wir unterstützen Sie

Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie einen Schaden nicht selbst melden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir übernehmen nicht nur die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer, sondern sorgen auch dafür, dass die Regulierung schnellstmöglich vonstattengeht. Dabei halten wir Sie zum aktuellen Stand der Bearbeitung stets auf dem Laufenden.

Haben Sie weitere Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung, möchten einen Schaden melden oder sich gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern? Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin.

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