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Wann ist eine Umwelthaftpflicht- und/oder Umweltschadenversicherung sinnvoll?

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Umweltschäden bringen die Verursacher nicht nur in Verruf, sie bergen auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Denn wird die Umwelt geschädigt, sind die Verantwortlichen zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann vor allem bei der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit immensen Forderungen einhergehen. Umweltschäden sind für Unternehmen ein nicht-kalkulierbares Risiko, das ihre gesamte Existenz bedrohen kann. Daher ist eine Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung unerlässlich.

Was ist eine Umwelthaftpflicht / Umweltschadenversicherung genau?

Seit 2007 sind Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, für Umweltschäden an Gewässern, der Biodiversität oder eigenen/gemieteten/gepachteten Grundstücken aufzukommen. Dabei können die Behörden die vollständige Wiederherstellung des Ursprungszustands verlangen, wenn Tiere, Pflanzen und/oder Lebensräume beschädigt wurden.

Fast 100 Prozent aller Industriestandorte in Deutschland liegen weniger als zehn Kilometer von einem Naturschutzgebiet entfernt. Die Wiederherstellung solcher Gebiete ist sehr aufwendig und mit immensen Kosten verbunden.

Eine Umwelthaftpflicht und die Umweltschadenversicherung leisten bei Schadensersatzforderungen infolge von dem Unternehmen verursachten Umweltschäden. Dazu gehören Ansprüche aus dem Umweltschadensgesetz wie Verunreinigungen durch Schadstoffe (Lack, Reinigungsmittel etc.) oder Schäden durch betriebliche Anlagen. Auch übergreifende Feuer, Explosionen und Emission von Schadstoffen sind versichert.

Mit der Umwelthaftpflichtversicherung werden je nach gewähltem Tarif folgende Bereiche abgesichert:

  • Lager- und Verarbeitungsstätten von Säuren, Lösungsmitteln, Erdöl und allen umweltgefährdenden Stoffen
  • Lager- und Verarbeitungsstätten von gewässergefährdenden Flüssigkeiten (Kleingebinde)
  • Produktionsanlagen
  • Anlagen für die Behandlung von Abwasser
  • Abfalllagerung und -entsorgung

Schadenbeispiele

In diesen Fällen bietet die Umwelthaftpflicht oder die Umweltschadenversicherung Schutz:

In Ihrem Betrieb bricht ein Feuer aus und es entstehen giftige Gase. Die Bewohner der Nachbargebäude atmen diese ein und benötigen medizinische Hilfe. Hier liegt ein Umweltschaden vor, da sich das Gas über die Luft verbreitet hat.

Durch einen Defekt an der Reinigungsanlage laufen Reinigungsmittel aus. Diese gelangen in das Grundwasser und verunreinigen es.

Ein Tank mit Kleingebinde ist undicht und verseucht das Nachbargelände. Der kontaminierte Boden muss ausgetauscht werden.

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Die Umwelthaftpflicht als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht

Die Umwelthaftpflichtversicherung wird ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden Schutz bietet. Sie kann eine Deckungserweiterung darstellen oder bereits in der Betriebshaftpflicht enthalten sein.

Einige Versicherungen bieten Tarife inklusive Umweltschadenversicherung für Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sofern eine solche Absicherung in der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht enthalten ist oder die Voraussetzungen für den Zusatzbaustein nicht erfüllt sind, muss die Umwelthaftpflichtversicherung separat als eigene Police abgeschlossen werden.

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Umweltschadenversicherung oder Umwelthaftpflicht – wo liegt der Unterschied?

Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt ihre Versicherten vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter infolge eines Schadens an der Umwelt. Also wenn beispielsweise eine Person durch den Austritt giftiger Gase zu Schaden kommt. Oder der Nachbar nach der Kontaminierung seines Grundstücks Schadensersatz für seine Obstplantage fordert. 

Die Umweltschadenversicherung hingegen bietet Schutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. Sie leistet für die gesetzlich verpflichtende Sanierung von Umweltschäden.

Wann ist eine Umweltschadenhaftpflicht sinnvoll?

Wie die Betriebshaftpflicht ist die Umweltschadenhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch ist der Vertragsabschluss äußerst ratsam für alle Unternehmen, die mit umweltgefährdenden Stoffen arbeiten. Denn ein Umweltschaden kann erhebliche finanzielle Ausmaße annehmen, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Vor allem Industriebetriebe, Betriebe der Landwirtschaft und Kfz-Betriebe sollten aufgrund des hohen Risikos einen solchen Versicherungsschutz vorweisen können.

Entscheidend bei der Frage, wer eine Umweltschadenhaftpflicht braucht, ist, ob die Betriebshaftpflicht bereits Versicherungsschutz bietet. Einige Tarife schließen Umweltschäden obligatorisch ein. Allerdings kann die Höhe der Deckungssumme begrenzt sein. Ebenso richtet sich der Einschluss häufig nur an Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen darstellt. Daher ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung einen Schutz in ausreichender Höhe bietet.

Sofern keine Absicherung über die Betriebshaftpflicht besteht, sollten Unternehmen, die ein Risiko für Schäden an der Umwelt haben, immer eine Umweltschadenhaftpflicht abschließen. Nur so stellen sie sicher, dass sie im Fall eines Schadens finanziell abgesichert sind.

Hinweis: Prüfen Sie, ob der Versicherungsschutz auch Leistungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Ansprüche bietet. Also, wenn zum Beispiel kontaminiertes Erdreich eines Naturschutzgebietes beseitigt werden muss. Wenn nicht, empfiehlt sich als Ergänzung eine Umweltschadenversicherung – viele Versicherer bieten diese als Kombination bzw. Zusatzbaustein an.

Schützen Sie sich gegen Umweltschäden

Umweltschäden können immense finanzielle Folgen für einen Betrieb haben. Aus diesem Grund ist es nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich, das Unternehmen gegen diese Gefahr zu schützen. Dies gilt vor allem für Betriebe, die einen erhöhten Risiko- und Gefährdungsfaktor haben; Industrie, Landwirtschaft, (chemische) Reinigung, Maler und Lackierer, Kfz-Betriebe etc. Durch ihre tägliche Arbeit besteht konstant das Risiko, einen Umweltschaden zu verursachen.

Mit einer Umweltschadenversicherung bzw. der Umweltschadenhaftpflicht schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor dieser Gefahr. Auch wenn Sie besonders sorgsam im Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sind, kann eine Unachtsamkeit ausreichen und erhebliche Folgen haben. Oder aber ein Tank weist ein Leck auf, was Sie nicht einmal hätten verhindern können. Wir empfehlen Ihnen, sich gegen diese Gefahr zu schützen.

Unsere Versicherungsexperten beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um die Umweltschadenversicherungen. Wir prüfen auch für Sie, ob eine bereits bestehende Betriebshaftpflicht einen ausreichenden Schutz gegen Umweltschäden bietet und wie Sie sich und Ihren Betrieb rundum gut absichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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