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Betriebshaftpflichtversicherung - Wer braucht eine? Wer ist dazu verpflichtet?

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist als gewerbliche Versicherung für Unternehmen unverzichtbar. Denn sie sichert Schäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit durch den Unternehmer oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Damit gehört sie für die meisten Betriebe zu den wichtigsten Absicherungen. Doch wer genau braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung und wer ist dazu verpflichtet?

Die Betriebshaftpflicht für Unternehmen

Die Betriebshaftpflicht zählt zu den gewerblichen Versicherungen. Sie dient dazu, das Unternehmen im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden vor den finanziellen Forderungen zu schützen. Abgesichert wird der Unternehmer wie auch seine Mitarbeiter bei Schäden im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Ferner fungiert die Betriebshaftpflicht als passiver Rechtsschutz. Denn sie prüft im Schadensfall, ob der Verursacher tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Und wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche für ihn ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert allerdings keine Schäden ab, die infolge einer Fehlberatung entstehen. Dabei handelt es sich um „echte Vermögensschäden“, die durch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt werden. Beratende Berufe wie Steuerberater und Anwälte schließen daher eine solche Versicherung ab.

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es noch den Zweig „Berufshaftpflicht“. Während sich die Betriebshaftpflicht primär an Unternehmen richtet, bietet die Berufshaftpflichtversicherung Schutz für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder. Zwar leisten beide im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, doch wird die Berufshaftpflicht vor allem von Personen abgeschlossen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen. Zum Beispiel Ärzte, Architekten und Physiotherapeuten.

Finanzrath - Betriebshaftpflicht als Architekt

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Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer eine Betriebshaftpflicht oder je nach Beruf eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch wenn der Abschluss einer solchen Absicherung nicht in allen Branchen gesetzlich vorgeschrieben ist, braucht jeder Betrieb einen Schutz bei Haftpflichtschäden. Denn nur so lässt sich sicherstellen, dass bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden keine finanziellen Folgen drohen.

Ein schwerer Schaden kann ein Unternehmen ruinieren. Insbesondere, wenn es sich um einen Personenschaden handelt. Wird eine Person aufgrund der Unachtsamkeit des Betriebes geschädigt und erleidet bleibende Gesundheitsschäden, können die Forderungen in die Millionenhöhe reichen. Davor und vor vielen weiteren Gefahren schützt die Betriebshaftpflichtversicherung.

Im Baugewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber viele Auftraggeber verlangen eine solche Absicherung. Durch einen entsprechenden Nachweis besteht nicht nur Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch die Chance auf eine Zusage für Aufträge wird erhöht.

Die Betriebshaftpflicht wird für jedes Unternehmen empfohlen. Vor allem für Betriebe, die ein signifikantes Risiko für hohe Schadensersatzansprüche haben.

Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?

Für einige Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend. Der Gesetzgeber sieht in diesen Branchen ein besonders hohes Schadensrisiko, dass durch die gesetzliche Verpflichtung finanziell abgesichert werden soll.

Für diese beruflichen Tätigkeiten ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht:

  • Bewachungsunternehmen
  • Schausteller
  • Ärzte und Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Betreiber von Schießstätten und Sportschützenvereinen
  • Jäger
  • Betreiber von Flugplätzen
  • Betriebe aus der Entsorgung

Diese Betriebe müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können. Oder aber eine Vermögensschadenhaftpflicht, zum Beispiel Anwälte, Notare und Steuerberater. Ohne entsprechenden Nachweis dürfen sie ihre Dienstleistungen nicht anbieten.

Auch wenn der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen keine Pflicht darstellt, wird die Absicherung jedem Betrieb dringend empfohlen. Denn bei der täglichen Arbeit können Fehler passieren und selbst vermeintlich kleine Unachtsamkeit schwere finanzielle Folgen haben. Nur mit dem entsprechenden Versicherungsschutz können Unternehmer sich selbst, ihre Mitarbeiter und ihren Betrieb vor dieser Gefahr schützen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung: Jetzt beraten lassen

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich für einen kleinen Beitrag gegen hohe Schadensersatzforderungen absichern. Damit stellt die Absicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen dar. Unabhängig davon, welche Rechtsform diese haben. Denn ohne Versicherung haften Unternehmer unbegrenzt und mit ihrem gesamten Unternehmens- oder Privatvermögen. Das kann sowohl beruflich wie auch privat den finanziellen Ruin bedeuten.

Wir sind als Versicherungsmakler im Raum Aschaffenburg, Großostheim und Freudenberg tätig. Gemeinsam analysieren wir den Bedarf Ihres Betriebes und finden heraus, mit welchen Risiken Sie konfrontiert sind. So können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen wie auch Ihre Mitarbeiter bei Schadensersatzforderungen zuverlässig abgesichert sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

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