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Das Sonderkündigungsrecht der Berufshaftpflicht bei Praxisschließung

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Ein ordentlicher Versicherungsschutz ist für Physiotherapeuten unerlässlich. Doch wenn sie ihre Praxis und gar ihren Beruf aufgeben, ist die Absicherung nicht mehr nötig. Daher stellen sich Therapeuten in dieser Situation die Frage, ob sie ihre Versicherung nun kündigen können. Hier erfahren Sie, was Sie über das Sonderkündigungsrecht der Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten bei Praxisschließung wissen müssen.

Praxisschließung: Kann ich meine Berufshaftpflichtversicherung kündigen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Physiotherapeuten und alle weiteren Heilberufe bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie sichert damit ihre berufliche Tätigkeit ab. Doch auch die Praxisräume sind versichert. Beispielsweise wenn sich ein Patient innerhalb der Räumlichkeiten verletzten sollte.

Geben Therapeuten ihre Praxis und unter Umständen sogar ihren Beruf auf, besteht das zu versichernde Risiko der Physiotherapeuten nicht mehr. Demzufolge haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihre Berufshaftpflichtversicherung kündigen, wenn sie ihre Praxis schließen.

So funktioniert das Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung

Wenn die Praxis geschlossen und der Beruf aufgegeben wird, entfällt das zu versichernde Risiko. Somit lässt sich die Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Schließung kündigen. Dies erfolgt mit der Gewerbeabmeldung.

Um den Vertrag aufzuheben, müssen die Physiotherapeuten ihren Versicherer über diesen Schritt informieren. Dafür verfassen sie ein Kündigungsschreiben, indem sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dem Schreiben ist eine Kopie der Gewerbeabmeldung beizulegen. Damit erlischt der Vertrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die Abmeldung erfolgte, spätestens mit Eingang der Kündigung.

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Das müssen Sie beachten, wenn Sie weiterhin als Physiotherapeut tätig sind

Eine andere Konstellation ergibt sich, wenn Sie weiterhin als Physiotherapeut arbeiten und lediglich ihre Praxis aufgeben. Zum Beispiel, weil sie zukünftig nur noch Hausbesuche machen oder in eine andere Einrichtung wechseln.

In diesem Fall besteht das zu versichernde Risiko weiterhin. Nämlich die Tätigkeit als Physiotherapeut. Somit darf die Berufshaftpflichtversicherung nicht gekündigt werden. Es muss lediglich eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen. Dabei lassen sich Praxisräume und Mitarbeiter aus dem Vertrag ausschließen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs entstehen, besteht nach wie vor Versicherungsschutz.

Wenn selbstständige Therapeuten zukünftig als Angestellte in einer anderen Praxis arbeiten, benötigen sie jedoch nicht zwingend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Unter Umständen können sie sich bei einer bereits bestehenden Haftpflicht des Praxiseigentümers absichern. Hierbei ist zu prüfen, ob dessen Police Mitarbeiter einschließt. In diesem Fall kann die eigene Berufshaftpflichtversicherung nach der Praxisschließung gekündigt werden. Doch Vorsicht: Es ist darauf zu achten, dass die neue Versicherung für Physiotherapeuten ausreichend Schutz bietet.

Wir unterstützen Sie bei der Absicherung als Physiotherapeut

Mit der Praxisschließung geht ein Sonderkündigungsrecht der Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten einher. Doch nicht immer ist eine Kündigung sinnvoll. Wer weiterhin als Physiotherapeut tätig ist und lediglich die Praxis aufgibt, muss auf einen fortlaufend guten Versicherungsschutz achten. In diesem Fall ist eine Anpassung der bestehenden Absicherung an die neuen Gegebenheiten notwendig.

Wir sind als Versicherungsmakler im Raum Aschaffenburg, Großostheim und Freudenberg tätig. Doch auch online stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Absicherung als Physiotherapeut, Ihr Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung und der Anpassung eines bestehenden Vertrages.

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