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Erfüllungsschaden: Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

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Für einige Unternehmen ist sie gesetzlich vorgeschrieben, für alle Unternehmer aber unerlässlich: die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt den Betrieb vor teuren Schadensersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Doch ist bei manchen Schäden für die Versicherten nicht klar, ob der Versicherer die Haftung übernimmt – zum Beispiel bei Erfüllungsschäden. Wir klären, ob ein Erfüllungsschaden über die Betriebshaftpflicht abgedeckt ist. 

Was ist ein Erfüllungsschaden?

Ein Erfüllungsschaden liegt vor, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Konkret heißt das, erfüllt ein Betrieb die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in der vorgegebenen Art oder innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, liegt eine Vertragsverletzung vor. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall als geschädigter Dritter Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer muss die Haftung für die mangelhafte oder fehlende Werkleistung übernehmen, da er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich ist.

Um einen Erfüllungsschaden handelt es sich, wenn ein Gegenstand beschädigt geliefert wurde oder Fehler bei der Montage aufgetreten sind. Auch wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht innerhalb des im Vertrag definierten Zeitraums erbringt, kann der Auftraggeber Schadensersatz geltend machen.

Da der Betrieb für die Erfüllung seiner Verträge und Leistungen selbst verantwortlich ist, muss er nun die Haftung gegenüber dem Geschädigten übernehmen. Und diese Schäden können für das Unternehmen sehr teuer sein.

Unterschiede zwischen Sachschaden und Erfüllungsschaden

Es ist nicht immer leicht, zwischen einem Erfüllungs- und einem Sachschaden zu unterscheiden. Dabei schaut eine Betriebshaftpflicht immer genau hin, ob es sich möglicherweise um einen Erfüllungsschaden handelt.

Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn ein Elektriker die Elektroinstallation bei einem Kunden fehlerhaft montiert, wodurch die Sicherung immer wieder rausspringt. In diesem Fall hat er die Leistung des Vertrages nur mangelhaft erfüllt und es handelt sich um einen Erfüllungsschaden.

Hat der Elektriker allerdings an einer bereits vorhandenen Elektroinstallation gearbeitet und aufgrund eines Fehlers einen Schaden an der Installation verursacht, liegt ein Sachschaden vor. Und diese sind grundsätzlich in einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Ebenfalls um einen Sachschaden handelt es sich, wenn eine Reinigungsfirma falsche Reinigungsmittel verwendet, die beispielsweise zu Schäden am Fußboden führen. Ein Erfüllungsschaden hingegen liegt vor, wenn unsauber gearbeitet wurde und der Kunde die Reinigung bemängelt.

Pauschal lässt sich also sagen, bei einem Sachschaden muss der Betrieb für einen von ihm verursachten Schaden finanziell aufkommen. Bei einem Erfüllungsschaden muss der ursprüngliche Auftrag hingegen wiederholt werden.

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Definition: Mängelbeseitigungsnebenkosten

Im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Sachschäden und Erfüllungsschäden lassen sich Mängelbeseitigungsnebenkosten schnell erklären: Dabei handelt es sich um Nebenkosten, die für die Nachbesserung oder Behebung der mangelhaften Leistung anfallen. Wenn die Reinigungsfirma also erneut das Gebäude reinigen oder der Elektriker seine Installation fachgerecht ausführen muss, werden die dabei anfallenden Aufwendungen als Mängelbeseitigungsnebenkosten bezeichnet.

elektriker betriebshaftpflichtversicherung

Erfüllungsschäden sind nicht in der Betriebshaftpflicht versichert

Auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ist ein Erfüllungsschaden nicht in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Denn dabei handelt es sich um ein Risiko, das für den Versicherer nur schwer kalkulierbar und damit auch schwer versicherbar ist. Folglich sind diese Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Durch den Ausschluss der Erfüllungsschäden in der Betriebshaftpflicht verbleibt die Sorgfaltspflicht zur Vertragserfüllung beim Versicherungsnehmer. Es bestünde für den Versicherer ansonsten die Gefahr, dass vermeidbare und versicherungsfremde Schäden entstehen, die dann von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt werden müssten. Somit müssen die Betriebe das Risiko einer vertraglichen Haftung selbst tragen. Aus diesem Grund sollten Unternehmer besonders darauf achten, Auftragspflichten sorgfältig und korrekt zu erbringen.

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht außerdem nicht?

Neben den Erfüllungsschäden sind auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Schäden, die durch die eigene Handlung bewusst oder gewollt in Kauf genommen werden.

Generell ist das Leistungsspektrum einer Betriebshaftpflichtversicherung aber umfangreicher als ihre Ausschlüsse. Allerdings sind die Leistungsausschlüsse immer vom jeweiligen Tarif abhängig. Hierbei kann es erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern geben, was eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten unerlässlich macht. 

Warum sich die Betriebshaftpflicht dennoch lohnt

Auch wenn es für Unternehmer ärgerlich sein kann, dass ein Erfüllungsschaden nicht von der Betriebshaftpflicht gedeckt wird, gibt es dennoch viele wichtige Leistungsbausteine. Denn neben den wenigen nicht-versicherten Leistungen sind in der gewerblichen Haftpflicht zahlreiche Ansprüche abgesichert, die für ein Unternehmen elementar sind.

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen sich Unternehmen vor hohen Schadensersatzforderungen infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Und wie die Definition eines Erfüllungsschadens zeigt, ist es häufig nur ein schmaler Grat bis zum Sachschaden. Die Reinigungsfirma, die den Boden beschädigt, ist in diesem Fall beispielsweise versichert. Ebensolche Schäden liegen nahe beieinander und können sogar gleichzeitig entstehen. Deshalb sollten sich Unternehmer nicht gegen die Betriebshaftpflicht entscheiden, weil ihre vertragliche Erfüllungspflicht nicht mitversichert ist. Sondern mit dem richtigen Versicherungsschutz die vielen weiteren Gefahren abdecken, denen ihr Betrieb gegenübersteht.

Lassen Sie sich jetzt beraten – wir sind für Sie da

Unsere Versicherungsexperten erläutern Ihnen gerne die Leistungen einer Betriebshaftpflicht und beantworten alle Ihre Fragen rund um den Versicherungsschutz. Darüber hinaus sind wir Ihnen dabei behilflich, die passende Versicherung zu finden, mit der Sie und Ihr Betrieb optimal und bedarfsgerecht abgesichert sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich umfassend beraten.

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