Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für eine Kfz-Werkstatt elementar. Denn im Arbeitsalltag stehen das Unternehmen und seine Mitarbeiter erheblichen Gefahren gegenüber. Sie nehmen Fahrzeuge in die Obhut und haben einen regen Kundenverkehr. Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel, aber auch Kriminalität sind ein hohes Risiko für Sachschäden. Und durch das hohe Kundenaufkommen lassen sich Personenschäden nicht ausschließen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Kfz-Werkstatt schützt vor diesen Risiken.
Als Inhaber einer Kfz-Werkstatt haften Sie bei einem Haftpflichtschaden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Gesamtvermögen. Auch wenn Sie selbst den Schaden nicht verursacht haben, sondern einer Ihrer Mitarbeiter.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor diesem Risiko. Damit gehört sie zu den wichtigsten Absicherungen für alle Unternehmen. Denn sie leistet, wenn infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens Schadensersatzforderungen gegen den Versicherten geltend gemacht werden. Bezahlt werden Sachschäden, aber auch teure medizinische Behandlungskosten, wenn eine Person verletzt wird. Zu den Aufgaben der Betriebshaftpflicht gehört es, zu prüfen, ob der Versicherte tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Während versicherte und berechtigte Schadensersatzforderungen bezahlt werden, wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche für seinen Kunden ab. Auch vor Gericht.
Für eine Kfz-Werkstatt ist die Betriebshaftpflicht keine Pflichtversicherung. Dennoch wird der Abschluss dieser Absicherung dringend empfohlen, um die berufliche und betriebliche Existenz zu schützen.
Inhaber einer Kfz-Werkstatt haben andere Ansprüche an ihren Versicherungsschutz als Versicherte in anderen Branchen. So haben sie zum Beispiel ein besonders hohes Risiko für Sachschäden an Fahrzeugen, die sich in ihrer Obhut befinden. Nachfolgend werden die grundlegenden Risiken der Betriebshaftpflicht erläutert und die besonderen Leistungen für eine Kfz-Werkstatt.
Nicht jeder Versicherer leistet bei Obhutsschäden. Für eine Kfz-Werkstatt ist dieser Baustein in der Betriebshaftpflichtversicherung aber besonders wichtig, da ihnen die Fahrzeuge in Obhut gegeben werden. Schäden wie ein ölverschmierter Sitz oder auch Kratzer im Lack sind Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Aber nur, wenn Obhutsschäden im Vertrag eingeschlossen sind.
Ein Tätigkeitsschaden ist ein Sachschaden, der durch die gewerbliche Tätigkeit entstanden ist. Sachschäden sind in jeder Betriebshaftpflicht versichert. Ein solcher liegt vor, wenn es zu einem Schaden an einer Sache kommt, auf die der Verursacher nicht einwirken wollte. Wenn er beispielsweise einen Reifen trägt und damit versehentlich ein fremdes Auto zerbeult.
Arbeitet er allerdings an dem Fahrzeug, handelt es sich bei einer Beschädigung um einen Tätigkeitsschaden. Etwa wenn er das Auto repariert und dabei einen Kratzer im Lack hinterlässt. Oder es zu einem Motorschaden kommt. Diese Tätigkeits- oder auch Bearbeitungsschäden müssen explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.
Umweltschäden sind ein wichtiger Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Kfz-Werkstatt. Denn diese Unternehmen arbeiten tagtäglich mit umweltschädlichen Stoffen wie Öl, Diesel und Benzin, aber auch ätzenden Lösungsmitteln. Werden durch deren Austritt Gewässer und Boden geschädigt, wird es teuer für das Unternehmen. Umweltschäden sollten zwingend im Vertrag mitversichert sein.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch wenn alle Fahrzeuge in Ihrer Obhut haftpflichtversichert sind, haftet diese nicht für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen. Denn die Kfz-Haftpflicht greift nur beim Versicherungsnehmer und berechtigten Personen.
Während die Betriebshaftpflicht Schäden an den Fahrzeugen abdeckt, die beispielsweise bei der Reparatur entstanden sind, leistet diese aber nicht bei deren Benutzung. Um auch bei Probefahrten mit dem fremden Fahrzeug versichert zu sein, benötigt der Betrieb eine Kfz-Handels-und-Handwerk-Versicherung (KfzSBHH). Diese umfasst nicht nur ein einziges Fahrzeug, sondern pauschal den gesamten Bestand.
Versichert sind mit der Kfz-Handels-und-Handwerk-Versicherung Probefahrten, aber auch wenn das Auto von der Hebebühne fällt. Außerdem leistet die Versicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Haftpflichtrisiken), die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind. Und auch bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden durch den Werkstattbetreiber oder seine Mitarbeiter. Damit ist die Kfz-Handels-und-Handwerk-Versicherung für eine Kfz-Werkstatt genauso wichtig wie die Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht umfasst den Unternehmer und seine Mitarbeiter. Dazu zählen:
Einige Tarife schließen auch Subunternehmer sowie Reinigungskräfte. Letzteres ist sinnvoll, sollte es durch die Reinigungskraft zu einem Schaden an einem Fahrzeug kommen. Auch unentgeltlich im Betrieb arbeitende Familienmitglieder können mitversichert sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung diese Klausel enthält, wenn Ihre Familie Sie in Ihrem Betrieb unterstützt.
Eine Betriebshaftpflicht kann an den eigenen Bedarf angepasst werden. Dies ermöglicht es, den Versicherungsschutz auf den individuellen Bedarf verschiedener Unternehmen und Branchen zuzuschneiden.
Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für die Kfz-Werkstatt enthält neben den grundlegenden Leistungen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) auch Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust und Cyberrisiken. Auch wenn Werkstätte nicht maßgeblich auf die IT angewiesen sind, können Hackerangriffe teure Folgen haben. Dokumente können verloren gehen und der Zugriff auf die Kundendaten ist nicht mehr möglich. Diese Schäden zu beheben und Daten wieder herzustellen, kann mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sein.
Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt. Denn grob fahrlässig handelt bereits, wer sich unvorsichtig verhält. Sind diese Schäden nicht mitversichert, besteht im Leistungsfall kein Versicherungsschutz.
Zusätzlich beinhaltet eine gute Betriebshaftpflicht Leistungen bei Obhutsschäden, Tätigkeitsschäden und Umweltschäden. Drei elementare Schadenrisiken, denen eine Kfz-Werkstatt gegenübersteht. Damit Sie auch bei der Benutzung fremder Fahrzeuge umfassend abgesichert sind, müssen Sie ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung eine Kfz-Handels-und-Handwerk-Versicherung für Ihre Werkstatt abschließen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, diese beiden Absicherungen miteinander zu kombinieren.
Die Betriebshaftpflicht ist neben der Kfz-Handels-und-Handwerk-Versicherung unerlässlich für Ihr Unternehmen. Denn Sach-, Vermögens- und Personenschäden sind Gefahren, denen Sie und Ihr Betrieb tagtäglich gegenüberstehen. Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihre finanzielle Existenz, wenn Sachen beschädigt werden oder eine Person verletzt wird.
Eine gute Haftpflichtabsicherung muss aber Ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Sie muss auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst sein und alle für Sie relevanten Risiken abdecken. Als Versicherungsexperten sind wir Ihnen dabei behilflich, die optimale Absicherung zu finden. Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf und sorgen dafür, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Betrieb lückenlos abgesichert sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich beraten.