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Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und wann ist diese sinnvoll?

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Es gibt viele Unternehmer und Selbstständige, die gegenüber ihren Kunden eine besondere finanzielle Verantwortung tragen; denn sie verwalten ihr Geld, sind verantwortlich für ihre rechtlichen Ansprüche oder ihre Finanzen. Damit haben sie auch ein hohes Risiko für einen Schaden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist aus diesem Grund für einige Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch wenn diese Versicherung keine Pflicht ist, ist sie für viele Selbstständige unerlässlich.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn eine dritte Person einen finanziellen Nachteil erleidet. Beispielsweise, wenn ein Kunde durch eine falsche Beratung Verluste auf dem Aktienmarkt macht. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt ihre Versicherungsnehmer vor den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen. Sie ist damit eine elementare Versicherung für alle Unternehmer, deren berufliche Tätigkeit einen Vermögensschaden verursachen kann.

Dafür ist es aber wichtig, zwischen echten und unechten Vermögensschäden zu unterscheiden. Denn echte Vermögensschäden werden nur durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Unechte Vermögensschäden hingegen sind über die klassische Betriebshaftpflicht versichert. Daher müssen Unternehmer zuerst prüfen, ob sie Gefahr für einen echten Vermögensschaden laufen oder ob der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht.

Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden?

Ein echter Vermögensschaden ist immer ein finanzieller Nachteil, den eine Person erleidet. Diesen Schäden geht kein Personen- oder Sachschaden voran. Sie entstehen beispielsweise durch eine falsche Beratung oder Verwaltung.

Ein unechter Vermögensschaden resultiert hingegen aus einem Personen- oder Sachschaden. Hierbei ist auch die Rede von einem „Folgeschaden“. Immer, wenn ein Dritter infolge eines Personen- oder Sachschadens einen finanziellen Schaden erleidet, liegt ein unechter Vermögensschaden vor.

Beispiele

Echter Vermögensschaden:

  • Durch die falsche Beratung seines Steuerberaters versäumt ein Selbstständiger eine vom Finanzamt auferlegte Frist. Er erleidet durch die anfallenden Gebühren einen finanziellen Schaden.
  • Ein Unternehmensberater berät einen Betrieb unzureichend, wodurch diesem staatliche Fördergelder entgehen. - Ein Rechtsanwalt versäumt die letzte Frist seines Mandanten Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Unechter Vermögensschaden:

  • Ein Kunde stürzt in den Betriebsräumlichkeiten und bricht sich das Bein. Durch den Arbeitsausfall erleidet er einen finanziellen Verlust. - Ein Handwerker repariert in einem Unternehmen eine Maschine. Dabei macht er einen Fehler und die Produktion steht still. Dem Unternehmen entgehen Gewinne.
  • Ein Handwerker repariert in einem Unternehmen eine Maschine. Dabei macht er einen Fehler und die Produktion steht still. Dem Unternehmen entgehen Gewinne.

Welche Schäden sind mitversichert?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet in folgenden Fällen Schutz:

  • Fehlerhafte Beratung, Verwaltung oder Aufklärung
  • Frist- oder Terminversäumnis
  • Planungsfehler
  • Fehler bei der Materialbeschaffung / Programmierung / Datenübermittlung

Eine Haftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Schadensersatzforderungen gegen ihren Versicherungsnehmer. Gleichzeitig fungiert sie aber auch als passiver Rechtsschutz. Denn der Versicherer prüft, ob sein Kunde tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Und wenn nicht, wehrt er unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab. Damit gehören zu den Aufgaben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.

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Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

In einigen Branchen ist das Risiko von finanziellen Schäden bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit besonders schwerwiegend. Dazu gehören insbesondere beratende, verwaltende und gutachterliche Berufe. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für einige Branchen verpflichtend.

Für diese Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
Finanzrath - Vermögensschadenhaftpflicht - Rechtsanwalt

Aber auch wenn die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen nicht seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben wird, kann der Abschluss dennoch sinnvoll sein. Denn ein Vermögensschaden geht häufig mit einer immensen Schadensersatzforderung einher – Summen, die zur Bedrohung der eigenen finanziellen Existenz werden können. Wer im Falle eines Berufsvergehens oder einer mangelhaften Beratung nicht ausreichend abgesichert ist, riskiert, selbst bei den kleinsten Fehlern einen erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden.

Deshalb ist die Vermögensschadenhaftpflicht auch für folgende Branchen und Berufe sinnvoll:

  • Vereine und Stiftungen
  • Unternehmensberater
  • Werbeagenturen
  • Verbände
  • Wohnungsunternehmer
  • Architekten
  • Versicherungsmakler /-kaufleute
  • Ingenieure
  • Verlage
  • Journalisten
  • Übersetzer und Dolmetscher
  • Sachverständige und Gutachter

Vermögensschaden- oder Berufshaftpflichtversicherung?

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es für Unternehmen die Berufshaftpflichtversicherung. Dabei unterscheiden sich beide Versicherungen deutlich voneinander. Denn die Vermögensschadenhaftpflicht dient der Absicherung von Vermögensschäden. Sie richtet sich damit an verwaltende, beratende und gutachterlich-tätige Berufe.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet in erster Linie bei Personen- und Sachschäden. Zwar sind auch Vermögensschäden mitversichert, aber nur „unechte“; also diese, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Für viele Branchen, wie beispielsweise handwerkliche Betriebe, ist dieser Schutz ausreichend. Wer jedoch Gefahr für einen echten Vermögensschaden läuft, muss entsprechend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Leistet bei echten Vermögensschäden, bspw. durch Berufsfehler oder mangelhafte Beratung.

Betriebshaftpflicht

Leistet bei Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden (unechten) Vermögensschäden.

Fazit: Wann brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung brauchen Sie immer dann, wenn mit Ihrer beruflichen Tätigkeit das Risiko für einen echten Vermögensschaden einhergeht. Diese Gefahr ist vor allem bei beratenden, verwaltenden und gutachterlichen Berufen gegeben. Für sie reicht eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung nicht aus, da diese Versicherung nur bei unechten Vermögensschäden leistet; solche, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren.

Generell sollten Sie sich immer mit einer Vermögensschadenhaftpflicht gegen die finanziellen Folgen eines Berufsfehlers absichern. Nur so schützen Sie Ihre eigene finanzielle Existenz, die bereits durch eine Unachtsamkeit oder einen kleinen Fehler bedroht sein kann.

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