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Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Welche brauche ich?

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Die unterschiedlichen Begriffe für die betriebliche Haftpflichtversicherung führen immer wieder zur Verwirrung. Denn konkret wissen die wenigsten Unternehmer, worin sich Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterscheiden. Wir erklären Ihnen, wann Sie welche Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen brauchen und in welchen Fällen die einzelnen Absicherungen leisten.

Was sind die Unterschiede der Haftpflichtversicherungen?

Alle drei Versicherungen gehören zur gewerblichen Haftpflichtversicherung für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Denn während die Privathaftpflicht Schäden als Privatperson reguliert, dienen die Gewerbeversicherungen der Absicherung von Betrieben und leisten bei Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit der gewerblichen bzw. selbstständigen Tätigkeit entstehen. Alle gewerblichen Haftpflichtversicherungen bieten Schutz, wenn es infolge eines versicherten Schadens zu Schadensersatzforderungen gegen den Unternehmer oder seine Mitarbeiter kommt.

Für einige Betriebsarten ist der Abschluss einer gewerblichen Haftpflicht sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem Steuerberater, Ärzte und Rechtsanwälte. Im Grunde braucht aber jeder eine Haftpflichtversicherung, um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen, die bis zur Millionenhöhe reichen können. Für den optimalen Schutz ist es jedoch entscheidend, die richtige Absicherung durch eine Versicherung zu wählen. Wer braucht wann welche gewerbliche Haftpflichtversicherung?

Was ist die Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet in erster Linie bei Personen- und Sachschäden. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter bei einem Kundenbesuch aus Unachtsamkeit dessen Einrichtung beschädigt. Oder wenn ein Kunde sich in den Betriebsräumen des Versicherungsnehmers verletzt, weil er über ein Kabel stolpert.

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht sind auch Vermögensschäden mitversichert. Dabei handelt es sich um einen finanziellen Nachteil, den eine Person erleidet. Allerdings sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nur die sogenannten „unechten Vermögensschäden“ abgesichert. Diese resultieren aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Ein solcher Schaden liegt z. B. vor, wenn ein Kunde in den Betriebsräumen über ein Kabel stolpert und sich das Bein bricht –  und als Selbstständiger aufgrund des Arbeitsausfalls finanzielle Einbußen hat.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen die meisten Gewerbetreibenden. Sie richtet sich an Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die ein hohes Risiko für einen Personen- oder Sachschaden und daraus resultierende Vermögensschäden haben.

Was ist die Berufshaftpflicht?

Auch die Berufshaftpflichtversicherung deckt den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Je nach Beruf beinhaltet die Berufshaftpflicht aber auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist besonders wichtig bei beratenden Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern. Denn ein Vermögensschaden kann mitunter dadurch entstehen, dass die Kunden fehlerhaft beraten oder Fristen versäumt wurden. Dabei handelt es sich um „echte Vermögensschäden“ – also Schäden, die weder eine Person noch eine Sache betreffen, sondern ein reiner finanzieller Nachteil sind. Auch behandelnden Berufen wird ein solcher Schutz empfohlen.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Berufe geeignet, die aufgrund ihrer betrieblichen Tätigkeit nicht nur ein Risiko für Personen- und Sachschäden haben, sondern auch für echte Vermögensschäden. Dazu gehören unter anderem beratende und behandelnde Berufe.

Was ist die Vermögensschadenhaftpflicht?

Außerdem gibt es im Rahmen der gewerblichen Haftpflichtversicherung noch die Vermögensschadenhaftpflicht. Wie ihr Name bereits erahnen lässt, dreht sich diese Absicherung nur um echte Vermögensschäden. Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht, die auch Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden abdeckt. Diese Versicherung kann eigenständig oder als Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist ein Muss für beratende, treuhänderische und vermittelnde Berufe. Denn diese Versicherung schützt ihre Versicherten vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen oder einer falschen Beratung. Für einige Berufsgruppen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Doch auch wenn die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie dennoch sinnvoll. Denn Vermögensschäden sind eine erhebliche Gefahr, die zum finanziellen Ruin führen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich an Berufe, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind – solche, die einen echten Vermögensschaden verursachen können. Sie kann entweder als reine Vermögensschadenhaftpflicht oder in der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um bei weiteren Schadensursachen abgesichert zu sein.

Welche Haftpflicht brauche ich nun?

Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung brauchen so gut wie alle Betriebe. Sie kommt immer dann infrage, wenn das Risiko für einen Personen- oder Sachschaden hoch ist. Handwerker, Kfz-Werkstätten, Gastronomie, Einzelhandel etc. Für all diese Unternehmen lauert in der Ausübung ihrer täglichen Arbeit eine Gefahr, dass Personen zu Schaden kommen oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Betriebshaftpflicht richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die kein Risiko für echte Vermögensschäden haben. Also die nicht beratend, gutachterlich oder verwaltend tätig sind. Zwar besteht auch Versicherungsschutz bei Vermögensschäden, aber nur bei ebensolchen, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.

Eine Berufshaftpflicht ist vor allem geeignet für Architekten, Ärzte, Physiotherapeuten und Ingenieure. Bei ihnen ist nicht nur das Risiko eines echten Vermögensschadens gegeben, sondern auch für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende „unechte Vermögensschäden“.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich an alle Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die das reine Risiko für einen Vermögensschaden und nicht für Personen- oder Sachschäden haben. Dazu gehören vor allem beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wer einen verantwortungsvollen Beruf ausübt, trägt meist ein hohes Risiko für seine Kunden. Ärzte, Physiotherapeuten, Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater, Architekten, Anwälte – für viele von ihnen ist eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht vorgeschrieben. Aber auch wenn der Gesetzgeber keine Pflichtversicherung vorschreibt, ist das Risiko für teure Schäden zu hoch, um auf den Versicherungsschutz zu verzichten.

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Die richtige Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb: Jetzt beraten lassen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen eines Unternehmens. Denn sie schützt Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler vor den finanziellen Folgen eines Berufsschadens. Dabei können Personen- und Sachschäden, aber auch daraus resultierende Vermögensschäden sowie finanzielle Nachteile aus fehlerhafter Beratung, Behandlung, Begutachtung oder Betreuung mitversichert sein. Somit ist die Wahl der richtigen Haftpflichtversicherung immer davon abhängig, welchen Risiken und Gefahren Ihr Unternehmen gegenübersteht.

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