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Wie kündigen oder wechseln Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung?

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Unternehmen. Geben Sie Ihren Betrieb jedoch auf, benötigen Sie den Versicherungsschutz nicht mehr. Doch auch wenn Ihr Anbieter ständig die Beiträge erhöht, die versicherten Leistungen nicht ausreichen oder Sie mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden sind, können Sie darüber nachdenken, die Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen und zu wechseln. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung: Keine Pflichtversicherung, aber dennoch sinnvoll

Für die meisten Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie können Ihren bestehenden Versicherungsvertrag also jederzeit zum Ablauf kündigen. Doch auch wenn diese Absicherung keine Pflicht darstellt, ist die Betriebshaftpflicht dennoch sinnvoll. Denn sie schützt Unternehmer wie auch ihre Mitarbeiter vor teuren Schadensersatzforderungen Dritter. Hohe Schadensersatzzahlungen können Ihre berufliche und betriebliche Existenz gefährden. Daher wird eine Betriebshaftpflichtversicherung nahezu allen Unternehmen empfohlen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kündigen und wechseln

Möchten Sie Ihren Versicherer wechseln, sollten Sie vor der Kündigung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zuerst einen neuen Anbieter finden. Denn nur so lässt sich ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleisten. Außerdem ist darauf zu achten, dass der neue Versicherer alle gewünschten Risiken bedarfsgerecht abdeckt. Erst wenn der Antrag bei Ihrem bevorzugten Anbieter ohne Einschränkungen angenommen wurde, sollte der bestehende Versicherungsvertrag gekündigt werden.

 Möglichkeiten zur Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich muss eine Betriebshaftpflichtversicherung immer schriftlich gekündigt werden. Es ist ratsam, das Kündigungsschreiben entweder per Fax oder als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch liegt im Zweifelsfall ein Nachweis vor.

Es gibt verschiedene Gründe und Möglichkeiten, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen. Dabei kann es sich um eine reguläre Kündigung zum Ablauf handeln. In bestimmten Situationen besteht darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ermöglicht die Kündigung des Vertrages unabhängig von der Vertragslaufzeit.

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Reguläre Kündigung der Betriebshaftpflicht

Bei einer regulären Kündigung erfolgt die Vertragsaufhebung zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese kann nach Beginn ein, zwei oder drei Jahre vorgesehen sein. Liegt eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren vor, ist die Versicherung dennoch nach drei Jahren kündbar. Das Ablaufdatum findet sich auf der Versicherungspolice unter dem Abschnitt „Laufzeit“.

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Das bedeutet, läuft die Betriebshaftpflicht zum 01.01. aus, muss die Kündigung spätestens am 30.09. erfolgen. Wird der Termin verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

In dem Schreiben muss kein Grund für die Kündigung genannt werden. Es muss jedoch die Vertragsnummer, den Kündigungstermin und die Unterschrift des Versicherungsnehmers beinhalten.

  • Kündigung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit
  • Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf
  • Keine Angabe von Gründen notwendig

Außerordentliche Kündigung wegen Beitragsanpassung

Erhöht der Versicherer die Beiträge, entsteht für die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das heißt, sie dürfen ihren Vertrag unabhängig von der Laufzeit kündigen. Allerdings nur, wenn die Beitragsanpassung keine Verbesserung des Versicherungsschutzes mit sich bringt. Haben die Versicherten ihren Leistungsumfang erweitert und erfolgt die Anpassung aufgrund der verbesserten Absicherung, besteht kein Kündigungsrecht.

Bei einer Kündigung infolge einer Beitragserhöhung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Erhalt des Informationsschreibens. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann mit sofortiger Wirkung, also mit Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer, gekündigt werden. Oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.

  • Außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhung, die keine Verbesserung des Versicherungsschutzes beinhaltet
  • Kündigungsfrist ein Monat nach Eingang des Informationsschreibens
  • Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung möglich

Außerordentliche Kündigung nach Schadenregulierung

Nach einer Schadenregulierung haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Versicherungsnehmer kann seine Betriebshaftpflichtversicherung einen Monat ab Regulierung des Schadens kündigen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung, also beim Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer gültig. Oder zum Ablauf der Vertragsperiode. Sollte der Versicherer die Kündigung aussprechen, greift diese einen Monat nach Mitteilung des Schreibens.

  • Bei Schadenregulierung haben beide Parteien das Recht, die Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen
  • Kündigung muss einen Monat nach Schadenregulierung erfolgen
  • Der Versicherungsschutz erlischt mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der Versicherungsperiode

Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung bei Betriebsaufgabe

Wird ein Betrieb eingestellt und nicht an jemand Drittes übertragen, kann die Betriebshaftpflicht zu diesem Zeitpunkt aufgehoben werden. Denn mit der Betriebsaufgabe fällt das zu versichernde Risiko weg. Der Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes entspricht dem Kündigungszeitpunkt.

Die Abmeldebescheinigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Gewerbeaufgabe vorliegen. Sollte der Versicherte die Frist versäumen, darf der Versicherer den Vertrag erst mit Posteingang und Kenntnis über die Abmeldung aufheben. Das hat zur Folge, dass die Versicherten zu viele Beiträge gezahlt haben.

Wird das Unternehmen veräußert, geht der Vertrag auf den neuen Inhaber über. Er hat einen Monat Zeit, um die Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen.

  • Bei Betriebsaufgabe wird die Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung gekündigt
  • Die Versicherten haben ab der Abmeldung einen Monat Zeit, um den Versicherer zu informieren
  • Wird die Frist versäumt, darf der Vertrag erst zum Zeitpunkt des Posteingangs und Kenntnis des Versicherers aufgehoben werden

Betriebshaftpflicht kündigen bei Insolvenz oder Zwangsverwaltung

Im Falle einer Insolvenz oder Zwangsverwaltung besteht die Betriebshaftpflicht zunächst fort. Der Versicherer nimmt Kontakt mit dem Insolvenz- oder Zwangsverwalter auf, um abzuklären, ob der Versicherungsschutz erhalten wird. Der Verwalter hat ab Eingang des Schreibens einen Monat Zeit, um zu reagieren. Erklärt er die Aufhebung oder reagiert nicht fristgemäß, wird der Versicherungsvertrag zum Termin der Verfahrenseröffnung gekündigt.

  • Bei einer Insolvenz oder Zwangsverwaltung muss der Verwalter innerhalb eines Monats den Versicherer informieren, ob der Vertrag bestehen bleibt oder aufgehoben wird
  • Versäumt er die Frist oder erklärt die Aufhebung, wird die Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gekündigt

Die Betriebshaftpflichtversicherung wechseln: Jetzt beraten lassen

Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler unerlässlich. Denn sie schützt ihre finanzielle Existenz bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen und zu wechseln. Nämlich dann, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr zu den Bedürfnissen passt. Oder wenn der Versicherer ständig die Beiträge erhöht, ohne dafür bessere Leistungen zu bieten. In diesem Fall ist es ratsam, einen Vergleich vorzunehmen und andere Angebote auf dem Markt zu prüfen. Doch sollte dabei nicht der Preis im Fokus stehen, sondern die Leistungen. Denn eine gute Betriebshaftpflicht muss Sie rundum zuverlässig schützen und Ihren Bedarf optimal abdecken.

Als Versicherungsexperten helfen wir Ihnen dabei. Wir unterstützen Sie, die richtige Betriebshaftpflichtversicherung zu finden, mit der Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen umfangreich absichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

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