Die Gewerbeversicherung ist keine einzelne Police, sondern ein Bündel aus mehreren Versicherungen. Diese haben den Zweck Betriebe, Selbstständige und Freiberufler sowie ihre unternehmerischen Tätigkeiten abzusichern. Dazu gehören Schäden durch Schadensersatzforderungen Dritter wie auch am Eigentum. Unternehmer sollten sich genau informieren, welche Gewerbeversicherung für ihren Betrieb sinnvoll ist, um sich vor existenzbedrohenden Schäden zu schützen.
Der Begriff „Gewerbeversicherung“ umfasst alle Arten von Versicherungen, die zur Absicherung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern dienen. Sie werden häufig auch als Firmenversicherung bezeichnet und stellen ein Bündel verschiedener Policen dar. Betriebe können einzelne Bereiche absichern oder nach dem Bausteinprinzip einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen, der alle für sie relevanten Risiken abdeckt. Welche Versicherungen für einen zuverlässigen Schutz notwendig sind, hängt von einigen Kernfragen ab. Unter anderem:
Je nach Situation und Bedarf lassen sich mit der Gewerbeversicherung die unterschiedlichsten Risiken absichern:
Wer ein Unternehmen gründet oder leitet, steckt nicht nur viel Arbeit in seinen Betrieb, sondern auch Kapital. Dabei ist immer zu beachten, dass ein einziger Fehler die gesamte finanzielle Existenz des Unternehmens gefährden kann. Etwa ein Personenschaden, der Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe mit sich ziehen kann. Und auch trotz größter Sorgfalt lassen sich Schäden nicht immer vermeiden.
So kann durch einen Kurzschluss der Elektronik ein Brand ausgelöst werden. Breitet sich das Feuer aus, wird in der Folge das Inventar zerstört. Dann muss nicht nur die Ausstattung kostspielig ersetzt werden; zusätzlich kann es zu einem Betriebsausfall kommen. Obwohl das Unternehmen keine Umsätze erzielt, fallen weiterhin Ausgaben wie Löhne, Miete und Versicherungen an. Eine solche Situation kann zur Insolvenz führen.
Eine Gewerbeversicherung bietet je nach gewähltem Umfang bei verschiedenen Risiken Versicherungsschutz. Eine gute Absicherung deckt dabei alle für das Unternehmen relevanten Bereiche ab. Damit bietet sie Unternehmern finanzielle Sicherheit für den Ernstfall und schützt ihre berufliche Existenz.
Bei der Gewerbeversicherung muss das individuelle Risiko geprüft und der Versicherungsschutz entsprechend gewählt werden. In bestimmten Branchen kann der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. Die folgenden Versicherungen stehen zur Absicherung eines Unternehmens, von Selbstständigen oder Freiberuflern zur Verfügung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht verfolgt denselben Zweck wie die Privathaftpflichtversicherung, allerdings im gewerblichen Bereich. Sie schützt Unternehmer vor teuren Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Mitversichert sind neben dem Geschäftsführer selbst auch die Mitarbeiter.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen. Denn ein Schaden kann die gesamte finanzielle Existenz des Betriebes bedrohen. Darüber hinaus fungiert eine Haftpflichtversicherung wie ein passiver Rechtsschutz. Das bedeutet, der Versicherer prüft, inwiefern sein Kunde tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann und wehrt unberechtigte Forderungen für ihn ab.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmer vor echten Vermögensschäden. Diese Gewerbeversicherung ist vor allem für Branchen sinnvoll, bei deren Tätigkeit hohe finanzielle Schäden für die Kunden entstehen können. Für einige Berufe ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare.
Eine Betriebsinhaltsversicherung funktioniert wie eine Hausratversicherung für Betriebe. Sie leistet bei Schäden am Inventar des Unternehmens. Dazu zählen Werkzeuge, Rohstoffe, Waren und Erzeugnisse, Mobiliar, elektronische Geräte und Mietgegenstände. Zu den versicherten Risiken gehören je nach gewähltem Tarif Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Gute Tarife schützen darüber hinaus auch bei Schäden infolge von Rauch und Ruß, Kurzschluss, Überspannung sowie Streik und Aussperrung. Optional lassen sich Elementargefahren mitversichern.
Im Schadensfall kommt die Versicherung für die Reparaturkosten des beschädigten oder zerstörten Inventars auf. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, stellt er die finanziellen Mittel für einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung. Erstattungsfähig sind die Kosten bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme, die dem Gesamtwert der Einrichtung entsprechen sollte.
Eine Betriebsausfallversicherung wird in der Regel mit der Betriebsinhaltsversicherung kombiniert. Diese Police dient dazu, die finanziellen Folgen aufzufangen, wenn das Unternehmen nach einem versicherten Schaden stillsteht. Angenommen, ein Feuer verwüstet das Unternehmen. Infolgedessen entstehen nicht nur Kosten für die Neuanschaffung des beschädigten Inventars. Zusätzlich muss der Betrieb für einige Tage ruhen. Während dieser Zeit wird kein Umsatz erzielt, es fallen aber weiterhin die laufenden Kosten an. Die Betriebsausfallversicherung erbringt für jeden Tag, an dem der Betrieb stillsteht, einen festen Satz, um die Fixkosten zu decken.
Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden. Besonders häufig kommt es zu Auseinandersetzungen im Umgang mit Lieferanten und Kunden, aber auch mit Mitarbeitern oder Vermietern. Eine Firmenrechtsschutzversicherung schützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie wird entweder als vollumfänglicher Rechtsschutz in allen relevanten Bereichen abgeschlossen oder durch das Baukastensystem für einzelne Risiken.
Gute Tarife kommen bei einem Rechtsstreit nicht nur für Anwalts- und Gerichtskosten auf. Auch zusätzliche Leistungen wie die telefonische Rechtsberatung, eine vorsorgliche Beratung und Services wie der Vertrags-Check können mitversichert sein. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die in einer Police nicht nur die Firma, sondern auch den Unternehmer privat absichern.
Neben den klassischen Gewerbeversicherungen gibt es weitere Policen, die insbesondere spezifische Risiken abdecken. Diese können bereits in anderen Versicherungen enthalten sein.
Die Elektronikversicherung kann in der Betriebsinhaltsversicherung inkludiert sein oder muss separat abgeschlossen werden. Häufig sind neben gängigen Risiken wie Schäden durch Feuer, Leitungswasser etc. auch Fehlbedienung, Kurzschluss und Überspannung in der Versicherung inbegriffen.
Cyberrisiken sind eine erhebliche Gefahr für alle Unternehmen, die auf eine funktionierende EDV angewiesen sind. Ergänzend sind neben Hackerangriffen, Trojanern und Viren in einigen Tarifen auch Datenschutzverstöße mitversichert.
Wie bei der Elektronikversicherung können Maschinen bereits in der Betriebsinhaltsversicherung abgesichert sein. Einige Versicherer sehen jedoch eine separate Absicherung durch die Maschinenversicherung vor.
Die Kfz-Flottenversicherung richtet sich an Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen. Ein Flottenvertrag bietet verschiedene Vorteile; wie günstigere Prämien und eine einfachere Absicherung von neuen Kfz. Außerdem spielen schadenfreie Jahre meist keine Rolle oder werden für den gesamten Fuhrpark angewendet.
Unternehmer, die Besitzer ihrer Betriebsstätte sind, sollten zwingend eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Anders als die klassische Gebäudeversicherung für Eigenheime wird bei Betrieben der gewerbliche Anteil berücksichtigt. Je nach Lage ist es ratsam, Elementargefahren wie Hochwasser und Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Starkregen und Vulkanausbruch in die Versicherung aufzunehmen.
Gewerbeversicherungen sind für Unternehmen nicht nur sinnvoll, sie sind existenziell wichtig. Besonders ratsam ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Denn diese schützt Unternehmer vor teuren Schadensersatzforderungen Dritter. Doch kann ein Schaden am eigenen Inventar auch zu erheblichen Folgekosten führen und je nach Schwere existenzbedrohend sein. Daher sollten Unternehmer sich zusätzlich gegen Eigenschäden mit einer Betriebsinhalts-, Cyberrisiken-, Betriebsausfall- sowie der Elektronik- und Maschinenversicherung absichern.
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